Versionsverlauf


  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 15 HG 2024/2025 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 - HG 2024/2025)
Amtliche Abkürzung
HG 2024/2025
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-26-F

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten bis zum Tag der Bekanntmachung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres weiter.

(3) Art. 2 Abs. 5 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2045 außer Kraft.

München, den 21. Juni 2024

Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder