Hessisches Schulgesetz
(Schulgesetz - HSchG)

Bibliographie

Titel
Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)
Amtliche Abkürzung
HSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
72-123

GVBl. II 72-123

In der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl. I S. 645) (2)

- Paragrafentitel teilweise redaktionell -

Inhaltsübersicht(3)§§
Erster Teil
Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule
Recht auf schulische Bildung1
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule2
Grundsätze für die Verwirklichung3
Zweiter Teil
Unterrichtsinhalte und Stundentafeln
Kerncurricula und Bildungsstandards4
Lehrpläne4a
Gegenstandsbereiche des Unterrichts5
Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete6
Sexualerziehung7
Religionsunterricht und Ethikunterricht8
Förderung der Schülerinnen und Schüler anderer Sprache8a
Stundentafeln9
Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken10
Dritter Teil
Schulaufbau
Erster Abschnitt
Gliederung und Organisation der Schule
Äußere Organisation nach Schulstufen und Schulformen11
Innere Organisation nach Bildungsgängen12
Abschlüsse13
Schulversuche und Versuchsschulen14
Betreuungsangebote und ganztägige Angebote der Schulen15
Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten15a
Personaldienstleistungen15b
Öffnung der Schule16
Zweiter Abschnitt
Grundstufe (Primarstufe)
Grundschule17
Vorklassen und Eingangsstufen18
(aufgehoben)19
Nähere Ausgestaltung der Grundstufe (Primarstufe)20
Dritter Abschnitt
Bildungsgänge der Mittelstufe (Sekundarstufe I)
(aufgehoben)21
Förderstufe22
Hauptschule23
Realschule23a
Verbundene Haupt- und Realschule23b
Mittelstufenschule23c
Gymnasium24
Gesamtschulen25
Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule26
Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule27
Nähere Ausgestaltung der Mittelstufe (Sekundarstufe I)28
Vierter Abschnitt
Studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
Studienqualifizierende Schulen29
Aufgabe der gymnasialen Oberstufe30
Gliederung31
Aufgabenfelder32
Grund- und Leistungskurse33
Belegverpflichtungen und Bewertung34
Berufliche Gymnasien35
Zweijährige Sonderlehrgänge für Aussiedler35a
Doppeltqualifizierende Bildungsgänge36
Fachoberschule37
Nähere Ausgestaltung der studienqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)38
Fünfter Abschnitt
Berufsqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
Berufsschule39
(aufgehoben)40
Berufsfachschule41
Fachschule42
Zusammenfassung zu beruflichen Schulen43
Nähere Ausgestaltung der berufsqualifizierenden Bildungsgänge44
Sechster Abschnitt
Schulen für Erwachsene
Abendhauptschule und Abendrealschule45
Abendgymnasium und Hessenkolleg46
Nähere Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene47
(aufgehoben)48
Siebter Abschnitt
Sonderpädagogische Förderung
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung49
Förderauftrag und Förderschwerpunkte50
Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule51
Besonderer Unterricht in der Berufsschule52
Förderschulen53
Beschulung bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung54
Nähere Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung55
Vierter Teil
Schulpflicht
Erster Abschnitt
Grundsätzliches
Begründung der Schulpflicht56
Schuljahr57
Zweiter Abschnitt
Vollzeitschulpflicht
Beginn der Vollzeitschulpflicht58
Dauer der Vollzeitschulpflicht59
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht60
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung61
Dritter Abschnitt
Berufsschulpflicht
Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht62
Erfüllung der Berufsschulpflicht63
Erfüllung der Berufsschulpflicht bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung64
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Ruhen der Schulpflicht65
Gestattungen66
Überwachung der Schulpflicht67
Schulzwang68
Fünfter Teil
Schulverhältnis
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis69
Aufnahme in die Schule70
Verpflichtungen zu besonderen Untersuchungen71
Informationsrechte der Eltern und der Schülerinnen und Schüler72
Zweiter Abschnitt
Leistungsbewertung
Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens73
Zeugnisse74
Versetzungen und Wiederholungen75
Kurseinstufung76
Dritter Abschnitt
Wahl des Bildungsganges und Abschlüsse
Wahl des weiterführenden Bildungsganges77
Weitere Übergänge78
Prüfungen79
Anerkennung von Abschlüssen80
Ermächtigung81
Vierter Abschnitt
Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen82
Maßnahmen zum Schutz von Personen82a
Sechster Teil
Datenschutz
Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten83
Wissenschaftliche Forschung84
Statistische Erhebungen85
Siebter Teil
Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht
Erster Abschnitt
Lehrkräfte und Schulleitung
Rechtsstellung der Lehrerinnen und Lehrer86
Schulleitung87
Schulleiterin und Schulleiter88
Auswahl der Schulleiterin oder des Schulleiters89
Schulleitung und Schulträger90
Ermächtigung91
Zweiter Abschnitt
Schulaufsicht
Staatliche Schulaufsicht92
Fachaufsicht93
Personal der Schulaufsicht94
Untere Schulaufsichtsbehörde95
Oberste Schulaufsichtsbehörden96
Rechtsaufsicht97
Evaluation98
Dritter Abschnitt
Weiterentwicklung des Schulwesens
Träger der Weiterentwicklung99
Landesschulbeirat99a
Achter Teil
Eltern
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Eltern100
Mitbestimmungsrecht der Eltern101
Wahlen und Abstimmungen102
Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz103
Kosten104
Ausgestaltung der Rechte der Elternvertretung105
Zweiter Abschnitt
Klassen- und Schulelternbeiräte
Klassenelternbeiräte106
Aufgaben der Klassenelternbeiräte107
Schulelternbeiräte108
Vertretung ausländischer Eltern109
Aufgaben des Schulelternbeirates110
Zustimmungspflichtige Maßnahmen111
Anhörungsbedürftige Maßnahmen112
Abteilungselternschaften an beruflichen Schulen113
Dritter Abschnitt
Kreis- und Stadtelternbeiräte
Kreis- und Stadtelternbeiräte114
Aufgaben der Kreis- und Stadtelternbeiräte115
Vierter Abschnitt
Landeselternbeirat
Landeselternbeirat116
Ausschüsse117
Zustimmungspflichtige Maßnahmen118
Anhörungsbedürftige Maßnahmen119
Auskunfts- und Vorschlagsrecht120
Neunter Teil
Schülerinnen und Schüler
Die Schülervertretung121
Die Schülervertretung in der Schule122
Kreis- und Stadtschülerrat123
Landesschülerrat124
Studierendenvertretung125
Meinungsfreiheit, Schüler- und Schulzeitungen und Schülergruppen126
Zehnter Teil
Schulverfassung
Erster Abschnitt
Selbstverwaltung und Selbstständigkeit der Schule
Grundsätze127
Selbstverwaltung der Schule127a
Pädagogische Eigenverantwortung und Schulprogramm127b
Weiterentwicklung der Selbstverwaltung127c
Selbstständige Schule127d
Zweiter Abschnitt
Rechtlich selbstständige berufliche Schule
Errichtung, Aufgaben des Anstaltsträgers127e
Innere Organisation, Organe, Aufgaben127f
Verwaltungsrat, Rechnungsprüfung127g
Geschäftsführung127h
Zusammenwirken von Land und rechtlich selbstständiger beruflicher Schule127i
Dritter Abschnitt
Schulkonferenz
Aufgaben128
Entscheidungsrechte129
Anhörungsrechte130
Mitglieder und Verfahren131
Rechte der Mitglieder der Schulkonferenz132
Vierter Abschnitt
Konferenzen der Lehrkräfte
Gesamtkonferenz133
Fach- und Fachbereichskonferenzen134
Klassenkonferenzen135
Ausgestaltung der Rechte der Konferenzen136
Elfter Teil
Schulträger
Erster Abschnitt
Schulträgerschaft
Grundsatz137
Land, Gemeindeverbände und Gemeinden138
Landeswohlfahrtsverband Hessen als Schulträger139
Schulverbände und Vereinbarungen140
Folgen eines Schulträgerwechsels141
Zweiter Abschnitt
Regionale Schulentwicklung
Schulbezeichnung und Schulnamen142
Schulbezirke143
Schulangebot144
Schulorganisation144a
Schulentwicklungsplanung145
Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen146
Dritter Abschnitt
Kommunale Schulverwaltung
Kommunale Selbstverwaltung147
Schulkommissionen148
Vierter Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
Schulgesundheitspflege149
Schülerversicherung150
Zwölfter Teil
Personal- und Sachaufwand
Erster Abschnitt
Kosten der inneren Schulverwaltung
Personalkosten für Unterricht und Erziehung151
Schulstellen152
Lernmittelfreiheit153
Landeselternbeirat, Landesschülerrat und Landesstudierendenräte154
Zweiter Abschnitt
Kosten der äußeren Schulverwaltung
Sachkosten155
Personalkosten der äußeren Schulverwaltung156
Mischfinanzierung157
Sachleistungen der Schulträger158
(aufgehoben)159
(aufgehoben)160
Schülerbeförderung161
Medienzentren162
Dritter Abschnitt
Gastschulbeiträge
Gastschulbeiträge163
Erstattung der Beschulungskosten164
Festsetzung der Gastschulbeiträge165
Dreizehnter Teil
Schulen in Freier Trägerschaft
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Schulen in freier Trägerschaft166
Schulgestaltung und Aufsicht167
Bezeichnung168
Geltung sonstiger Vorschriften169
Zweiter Abschnitt
Ersatzschulen
Ersatzschulen170
Genehmigung von Ersatzschulen171
Versagung und Widerruf der Genehmigung172
Anerkannte Ersatzschulen173
Lehrkräfte an Ersatzschulen174
Dritter Abschnitt
Ergänzungsschulen
Ergänzungsschulen175
Anerkannte Ergänzungsschulen176
Vierter Abschnitt
Privatunterricht
Privatunterricht177
Vierzehnter Teil
Gemeinsame Bestimmungen
Geltung für Schulen in öffentlicher Trägerschaft178
Geltung für Schulen in freier Trägerschaft179
Geltungsausschluss180
Ordnungswidrigkeiten181
Straftaten182
Einschränkung von Grundrechten183
Verträge des Landes184
Ausschluss der elektronischen Form184a
Fünfzehnter Teil
Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen
Zuständigkeit185
Sechzehnter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Weitergeltende Vorschriften186
Übergangsvorschrift187
(aufgehoben)188
(aufgehoben)189
In-Kraft-Treten190

(1) Amtl. Anm.:

Nach Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vom 29. November 2004 (GVBl. I S. 330) wurde durch Art. 22 des Zweiten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) durch Einfügung des § 184a das Hessische Schulgesetz erneut geändert. Diese Änderung konnte in der Neubekanntmachung nicht berücksichtigt werden. § 184a hat folgenden Wortlaut:

"§ 184a
Ausschluss der elektronischen Form

Die elektronische Form ist ausgeschlossen, soweit nach diesem Gesetz oder nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften die Schriftform erforderlich ist."

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (HSchG) vom 18. Dezember 2012 (GVBl. I S. 645) steht ein Beschluss, den die Schulkonferenz eines Gymnasiums nach dem 18. September 2012 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes in Vorgriff auf Art. 1 Nr. 1 (§ 24 Abs. 3 Satz 1 des Schulgesetzes) mit Zustimmung des Schulelternbeirats und des Schülerrats gefasst hat, einem Beschluss nach Art. 1 Nr. 1 gleich. Gleiches gilt für die Einvernehmenserklärung des Schulträgers.

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.