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§ 13 EigBG - Sonderkasse

Bibliographie

Titel
Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG)
Amtliche Abkürzung
EigBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.24

Für den Eigenbetrieb ist eine Sonderkasse zu errichten. Sie kann mit der Gemeindekasse verbunden werden.