Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen der Freien und Hansestadt Hamburg
(Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz-HmbSÜG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz-HmbSÜG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbSÜG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 120-2
Vom 25. Mai 1999 (HmbGVBl. S. 82)
Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Vorschriften | |
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes | 1 |
Betroffener Personenkreis | 2 |
Zuständigkeit | 3 |
Verschlusssachen | 4 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 5 |
Rechte der Betroffenen oder des Betroffenen und der einzubeziehenden Personen | 6 |
Zweiter Abschnitt | |
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen | |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 7 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) | 8 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) | 9 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) | 10 |
Datenerhebung | 11 |
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten | 12 |
Dritter Abschnitt | |
Verfahren | |
Sicherheitserklärung | 13 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 14 |
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder Tätigkeit in einem sicherheitsempfindlichen Bereich | 15 |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 16 |
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung | 17 |
Vierter Abschnitt | |
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 18 |
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen | 19 |
Verarbeitung personenbezogener Daten | 20 |
Übermittlung und Zweckbindung | 21 |
Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten | 22 |
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten, Akteneinsicht und Widerspruchsrecht | 23 |
Fünfter Abschnitt | |
Sonderregelung bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen | |
Anwendungsbereich | 24 |
Aufgaben der nicht-öffentlichen Stelle | 25 |
Sicherheitserklärung | 26 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | 27 |
Aktualisierung der Sicherheitserklärung | 28 |
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | 29 |
Sicherheitsakte bei der nicht-öffentlichen Stelle | 30 |
Datenverarbeitung in automatisierten Dateien | 31 |
Sechster Abschnitt | |
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und auf Antrag ausländischer Dienststellen sowie Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 32 |
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen | 33 |
Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz | 34 |
Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen | 35 |
Anwendung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes und Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes | 36 |
Anlage (zu § 34 Absatz 2 Satz 2) | Anlage 1 |