Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg
(Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz - HmbSÜGG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz - HmbSÜGG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbSÜGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 120-2
Vom 25. Mai 1999 (HmbGVBl. S. 82)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 99)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Vorschriften | |
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes | 1 |
Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen | 1a |
Betroffener Personenkreis | 2 |
Zuständigkeit | 3 |
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte | 3a |
Verschlusssachen | 4 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 5 |
Rechte der betroffenen und der mitbetroffenen Personen | 6 |
Obliegenheiten der betroffenen und mitbetroffenen Personen | 6a |
Zweiter Abschnitt | |
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen | |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 7 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) | 8 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) | 9 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) | 10 |
Datenverarbeitung | 11 |
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten | 12 |
Dritter Abschnitt | |
Verfahren | |
Sicherheitserklärung | 13 |
Durchgängige Anzeigepflicht | 13a |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 14 |
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder Tätigkeit in einem sicherheitsempfindlichen Bereich | 15 |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 16 |
Wiederholungsüberprüfung | 17 |
Vierter Abschnitt | |
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 18 |
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen | 19 |
Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen | 20 |
Offenlegung der Daten und Zweckbindung | 21 |
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten | 22 |
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten | 23 |
Fünfter Abschnitt | |
Sonderregelung bei Sicherheitsüberprüfungen für nichtöffentliche Stellen | |
Anwendungsbereich | 24 |
Aufgaben der nichtöffentlichen Stelle | 25 |
Sicherheitserklärung | 26 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | 27 |
Wiederholungsüberprüfung und Aktualisierung der Angaben | 28 |
Offenlegung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | 29 |
Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle | 30 |
Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen | 31 |
Sechster Abschnitt | |
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und auf Antrag ausländischer Dienststellen sowie Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 32 |
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften | 33 |
Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz | 34 |
Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen | 35 |
Anwendung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, Bundesdatenschutzgesetzes und Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes | 36 |
Unabhängige Datenschutzkontrolle | 36a |
Anlage (zu § 34 Absatz 2 Satz 2) | Anlage 1 |