Anlage 1 HessVwVKostO - Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO)
Amtliche Abkürzung
HessVwVKostO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 2)

Bis zu 250 Euro einschließlich6 Euro 
bis zu500 Euroeinschließlich11 Euro 
bis zu1.000 Euroeinschließlich15 Euro 
bis zu 5.000 Euroeinschließlich25 Euro 
bis zu10.000 Euroeinschließlich30 Euro 
bis zu100.000 Euroeinschließlich50 Euro 
bis zu1.000.000 Euroeinschließlich100 Euro 
bis zu10.000.000 Euroeinschließlich200 Euro 
über10.000.000 Euro300 Euro.