Anlage 2 HessVwVKostO - Pfändungsgebühren für Pfändungen nach § 2 Abs. 1

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO)
Amtliche Abkürzung
HessVwVKostO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 3)

Bis zu 500 Euro einschließlich30 Euro 
bis zu1 000 Euro einschließlich34 Euro 
bis zu 1 500 Euro einschließlich40 Euro 
bis zu2 000 Euro einschließlich44 Euro 
bis zu2 500 Euro einschließlich49 Euro 
bis zu3 000 Euro einschließlich54 Euro 
bis zu3 500 Euro einschließlich58 Euro 
bis zu4 000 Euro einschließlich62 Euro 
bis zu4 500 Euro einschließlich68 Euro 
bis zu5 000 Euro einschließlich72 Euro 
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1 000 Euro11 Euro.