Anlage 1 VKostO - Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1
(zu § 1 Abs. 2)
Bibliographie
- Titel
- Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
- Redaktionelle Abkürzung
- VKostO,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 304-13
Bis zu 250 Euro einschließlich | 5 Euro |
---|---|
bis zu 500 Euro einschließlich | 10 Euro |
bis zu 1.000 Euro einschließlich | 15 Euro |
bis zu 2.500 Euro einschließlich | 23 Euro |
bis zu 5.000 Euro einschließlich | 38 Euro |
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 5.000 Euro | 23 Euro. |