Anlage 1 VKostO - Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1
(zu § 1 Abs. 2)

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Redaktionelle Abkürzung
VKostO,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13
Bis zu 250 Euro einschließlich 5 Euro
bis zu 500 Euro einschließlich10 Euro
bis zu 1.000 Euro einschließlich15 Euro
bis zu 2.500 Euro einschließlich23 Euro
bis zu 5.000 Euro einschließlich38 Euro
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 5.000 Euro23 Euro.