Anlage 1 VKostO

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Redaktionelle Abkürzung
VKostO,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13

(zu § 1 Abs. 2)

Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1
Bis zu 250 Euro einschließlich6 Euro
bis zu 500 Euro einschließlich11 Euro
bis zu 1.000 Euro einschließlich 17 Euro
bis zu 2.500 Euro einschließlich 25 Euro
bis zu 5.000 Euro einschließlich 42 Euro
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 5 000 Euro 25 Euro.