§ 26 RiG - Bildung des Präsidialrats
Bibliographie
- Titel
- Gesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- RiG,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 301-1
Für jeden Gerichtszweig wird ein Präsidialrat gebildet.
Für jeden Gerichtszweig wird ein Präsidialrat gebildet.