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§ 79 LWahlGAbstimmungen Briefwahl

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
LWahlG,RP
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1110-1

Für die Abstimmung durch Briefwahl gelten neben den Bestimmungen des. Ersten Abschnitts die Bestimmungen des Zweiten Abschnitts dieses Gesetzes über die Briefwahl entsprechend.