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Rheinland-Pfalz
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LWahlG,RP - Landeswahlgesetz
§§ 25 - 60c, Zweiter Abschnitt - Besondere Bestimmungen für Landtagswahlen
§§ 25 - 60c, Zweiter Abschnitt - Besondere Bestimmungen für Landtagswahlen
§§ 25 - 32, Erster Unterabschnitt - Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten
§§ 33 - 44, Zweiter Unterabschnitt - Wahlvorschläge, Stimmzettel
§ 45, Dritter Unterabschnitt - Durchführung der Wahl
§§ 46 - 54a, Vierter Unterabschnitt - Feststellung des Wahlergebnisses
§§ 55 - 57, Fünfter Unterabschnitt - Prüfung des Wahlergebnisses
§§ 58 - 60, Sechster Unterabschnitt - Ausscheiden und Ersatz von Abgeordneten
§§ 60a - 60c, Siebter Unterabschnitt - Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen