Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDÜV NRW)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDÜV NRW)
- Amtliche Abkürzung
- MeldDÜV NRW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 210
Vom 20. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 707)
Zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 965)
Auf Grund des § 11 des Meldegesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 1997 (GV. NRW. S. 332, ber. S. 386), der durch Gesetz vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) eingefügt worden ist, verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Allgemeines | |
Begriff und Verfahren | 1 |
Abschnitt 2 | |
Regelmäßige Datenübermittlung | |
Begriff und Verfahren | 2 |
Datenübermittlungen an die Schul-, Gesundheitsämter und die Schulverwaltung | 3 |
Datenübermittlungen zum Zwecke der Ehrung bei Alters- und Ehejubiläen | 4 |
Datenübermittlungen zur Erfassung und Kontrolle geförderten Wohnraums | 5 |
Datenübermittlungen an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste | 6 |
Datenübermittlungen an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) | 7 |
Datenübermittlungen zu Zwecken des Sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts | 8 |
Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften | 9 |
Datenübermittlung für Zwecke des Mammographie-Screenings | 10 |
Datenübermittlung an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe | 10a |
Datenübermittlung zu Zwecken der Auszahlung von Mehrlingsgeburtengeld | 10b |
Datenübermittlung zu Zwecken der Übermittlung an das Landeskrebsregister | 10c |
Datenübermittlung zum Zweck der Feststellung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen | 10d |
Abschnitt 3 | |
Automatisierter Abruf | |
Verfahren | 11 |
Behördenauskünfte im Abrufverfahren | 12 |
Datenabruf durch das für Inneres zuständige Ministerium | 13 |
Datenabruf durch Kreise | 14 |
Datenabruf durch Kreisordnungsbehörden | 15 |
Datenabruf durch Finanzbehörden | 16 |
Datenabruf durch die Justizbehörden | 17 |
Datenabruf durch die Deutsche Rentenversicherung | 18 |
Datenabruf durch Katasterbehörden | 19 |
Datenabruf durch die Jugendämter, die Träger der Sozialhilfe und die Unterhaltsvorschussstellen | 20 |
Datenabruf durch die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden | 21 |
Datenabruf durch die Schul-, Gesundheitsämter und die Schulverwaltung | 22 |
Datenabruf durch die Standesämter | 22a |
Datenabruf zum Zwecke der kommunalen Gemeinschaftsarbeit | 23 |
Datenabgleich durch Meldebehörden | 24 |
Datenabruf durch Leitstellen der Polizei, und einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst | 25 |
Abschnitt 4 | |
Schlussbestimmungen | |
Übergangsvorschriften | 26 |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 27 |
Anlage | |
Anlage 1 |