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  • ab 01.11.2015 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 MeldDÜV NRW

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDÜV NRW)
Amtliche Abkürzung
MeldDÜV NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
210
Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Datenblätter des Landesteils Nordrhein-Westfalen

7501Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die Einwohnerin / den Einwohner
7502Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die / den gesetzliche/n Vertreter/in
7503Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die Ehegattin / den Ehegatten
7504Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für das minderjährige Kind
7571Person wohnt in einer öffentlich geförderten Wohnung
7581Für die Person wurde ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt
7591Zeiten im Reichsarbeitsdienst
7601Zeiten in der Wehrmacht
7611Zeiten in der Kriegsgefangenschaft
7631Übermittlungssperren
Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7501

Feldbezeichnung

Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die Einwohnerin / den Einwohner

Bezug zum Bundesmeldegesetz:§ 4 Absatz 1Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform12variabelHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Es kann das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die Einwohnerin / den Einwohner angegeben werden.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
0 bis 9

Darstellungsform

Schlüssel

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7502

Feldbezeichnung

Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die / den gesetzliche/n Vertreter/in

Bezug zum Bundesmeldegesetz:§ 4 Absatz 1Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform12variabelHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Es kann das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die / den gesetzliche/n Vertreter/in angegeben werden.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
0 bis 9

Darstellungsform

Schlüssel

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7503

Feldbezeichnung

Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die Ehegattin / den Ehegatten

Bezug zum Bundesmeldegesetz:§ 4 Absatz 1Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform12variabelHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Es kann das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für die Ehegattin / den Ehegatten angegeben werden.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
0 bis 9

Darstellungsform

Schlüssel

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7504

Feldbezeichnung

Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für das minderjährige Kind

Bezug zum Bundesmeldegesetz:§ 4 Absatz 1Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform12variabelHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Es kann das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde für das minderjährige Kind angegeben werden.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
0 bis 9

Darstellungsform

Schlüssel

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7571

Feldbezeichnung

Person wohnt in einer öffentlich geförderten Wohnung

Bezug zum Meldegesetz NRW:§ 2 Absatz 1 Nr.2Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform1festHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Es ist eine "1" anzugeben, wenn die Einwohnerin / der Einwohner in einer öffentlich geförderten Wohnung im Sinne des § 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 772), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2014 (GV. NRW. S. 269) geändert worden ist, wohnt.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
1

Darstellungsform

Schlüssel

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7581

Feldbezeichnung

Für die Person wurde ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt

Bezug zum Meldegesetz NRW:§ 2 Absatz 1 Nr.1Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform1festHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Es ist eine "1" anzugeben, wenn für die Einwohnerin / den Einwohner nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt wurde.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
1

Darstellungsform

Schlüssel

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7591

Feldbezeichnung

Zeiten im Reichsarbeitsdienst

Bezug zum Meldegesetz NRW:§ 2 Absatz 1 Nr.3Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform21festHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Angaben über Beginn und Ende des Reichsarbeitsdienstes, soweit diese Daten bei der Meldebehörde vor Inkrafttreten des Meldegesetzes NRW gespeichert gewesen sind.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
0 bis 9Bindestrich -, Punkt.

Darstellungsform

Das Beginn- und Enddatum ist in der Form TTMMJJJJ-TTMMJJJJ einzutragen. Fehlende Angaben sind jeweils durch Null zu ersetzen.

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7601

Feldbezeichnung

Zeiten in der Wehrmacht

Bezug zum Meldegesetz NRW:§ 2 Absatz 1 Nr. 3Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform21festHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Angaben über Beginn und Ende der Zeiten in der Wehrmacht, soweit diese Daten bei der Meldebehörde vor Inkrafttreten des Meldegesetzes NRW gespeichert gewesen sind.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
0 bis 9Bindestrich -, Punkt.

Darstellungsform

Das Beginn- und Enddatum ist in der Form TTMMJJJJ-TTMMJJJJ einzutragen. Fehlende Angaben sind jeweils durch Null zu ersetzen.

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7611

Feldbezeichnung

Zeiten in der Kriegsgefangenschaft

Bezug zum Meldegesetz NRW:§ 2 Absatz 1 Nr. 3Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform21festHäufigkeit des Feldeseinfach

Beschreibung des Feldinhaltes

Angaben über Beginn und Ende der Kriegsgefangenschaft, soweit diese Daten bei der Meldebehörde vor Inkrafttreten des Meldegesetzes NRW gespeichert gewesen sind.
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
0 bis 9Bindestrich -, Punkt.

Darstellungsform

Das Beginn- und Enddatum ist in der Form TTMMJJJJ-TTMMJJJJ einzutragen. Fehlende Angaben sind jeweils durch Null zu ersetzen.

Datensatz für das Meldewesen

Landesteil Nordrhein-Westfalen

Stand: 1. November 2015

Blatt 7631

Feldbezeichnung

Übermittlungssperren

Bezug zum Bundesmeldegesetz: § 50 Absatz 5 Datum: XHinweis
Länge des Feldes in Normalform1festHäufigkeit des Feldesmax. 10-fach

Beschreibung des Feldinhaltes

Es ist der Grund für die Übermittlungssperre anzugeben. In Betracht kommen nachstehende Fälle, für die folgender Schlüssel zu verwenden ist:
5 = Auskunftssperre nach § 50 Absatz 5 in Verbindung mit § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes
6 = Auskunftssperre nach § 50 Absatz 5 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes
Zulässige numerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
Zulässige alphanumerische Zeichen nach den
"Allgemeinen Vorbemerkungen"
5 und 6

Darstellungsform

Schlüssel