Hessisches Schulgesetz
(Schulgesetz - HSchG)

Bibliographie

Titel
Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)
Amtliche Abkürzung
HSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
72-123

Vom 17. Juni 1992 (GVBI. I S. 233)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2001 (GVBI. I S. 175)

§ 1
Übergangsbestimmungen

1. Vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassene Rahmenpläne gelten bis zum Erlass der Lehrpläne nach § 4 Abs. 2 des Schulgesetzes fort.

2. Für Schülerinnen und Schüler, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes im Fach Darstellendes Spiel am Wahlpflichtunterricht der Mittelstufe (Sekundarstufe I) teilnehmen, ist der Unterricht nach bisherigem Recht fortzuführen.

3. Bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bereits eingerichtete Lernbereiche können ohne erneute Beschlussfassung nach § 6 Abs. 3 des Schulgesetzes fortgeführt werden.

4. Unterricht in einer Herkunftssprache nach dem bisherigen § 8a Abs. 3 des Schulgesetzes kann im Rahmen bestehender personeller Möglichkeiten fortgeführt werden. Dabei sind Schülerin und Schüler, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an dem Unterricht teilnehmen, vorrangig zu berücksichtigen.

5. Die Verbindung von Grundschulen mit anderen als den in § 11 Abs. 4 des Schulgesetzes aufgeführten Schulformen besteht fort; §§ 144 bis 146 bleiben unberührt.

6. Bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes nach Maßgabe des Art. 8 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und anderer Gesetze und zur Neugliederung der Staatlichen Schulämter vom 15. Mai 1997 (GVBl. I S. 143, 204) eingerichtete Grundschulen mit festen Öffnungszeiten sind beginnend mit dem 1. August 2000 jahrgangsweise in Grundschulen mit verlässlichen Schulzeiten nach § 7 Abs. 5 des Schulgesetzes zu überführen.

7. Schülerinnen und Schüler, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes das Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form (§ 39 Abs. 3) oder die zweijährige Berufsfachschule (§ 41 Abs. 2) besuchen, können die Ausbildung nach bisherigem Recht abschließen.

8. Wenn im Gebiet eines Schulträgers das Bildungsangebot in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) ausschließlich oder überwiegend aus schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen besteht oder Schulen mit schulformbezogener Organisationsform unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichbar sind, ist der Schulträger verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2000 den Schulentwicklungsplan so fortzuschreiben und durch Organisationsbeschluss umzusetzen, dass ein Bildungsangebot nach Maßgabe des § 145 Abs. 3 Satz 2 des Schulgesetzes gewährleistet ist.

§ 2
Die Änderung der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium durch Art. 2 lässt die Befugnis der Kultusministerin oder des Kultusministers, die Verordnung künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt.

(GVBI. II 72-123)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule
Recht auf schulische Bildung1
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule2
Grundsätze für die Verwirklichung3
Zweiter Teil
Unterrichtsinhalte und Stundentafeln
Lehrpläne4
Gegenstandsbereiche des Unterrichts5
Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete6
Sexualerziehung7
Religionsunterricht und Ethikunterricht8
Förderung der Schülerinnen und Schüler anderer Sprache und der Zweisprachigkeit8a
Stundentafeln9
Zulassung von Schulbüchern10
Dritter Teil
Schulaufbau
Erster Abschnitt
Gliederung und Organisation der Schule
Äußere Organisation nach Schulstufen und Schulformen11
Innere Organisation nach Bildungsgängen12
Abschlüsse13
Schulversuche und Versuchsschulen14
Betreuungs- und Ganztagsangebote, Ganztagsschulen15
Öffnung der Schule16
Zweiter Abschnitt
Grundstufe (Primarstufe)
Grundschule17
Vorklassen und Eingangsstufen18
(aufgehoben)19
Nähere Ausgestaltung der Grundstufe (Primarstufe)20
Dritter Abschnitt
Bildungsgänge der Mittelstufe (Sekundarstufe I)
(aufgehoben)21
Förderstufe22
Haupt- und Realschule23
Gymnasium24
Gesamtschulen25
Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule26
Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule27
Nähere Ausgestaltung der Mittelstufe (Sekundarstufe I)28
Vierter Abschnitt
Studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
Studienqualifizierende Schulen29
Aufgabe der gymnasialen Oberstufe30
Gliederung31
Aufgabenfelder32
Grund- und Leistungskurse33
Belegverpflichtungen und Bewertung34
Berufliche Gymnasien35
Doppeltqualifizierende Bildungsgänge36
Fachoberschule37
Nähere Ausgestaltung der studienqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)38
Fünfter Abschnitt
Berufsqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
Berufsschule39
Berufsaufbauschule40
Berufsfachschule41
Fachschule42
Zusammenfassung zu beruflichen Schulen43
Nähere Ausgestaltung der berufsqualifizierenden Bildungsgänge44
Sechster Abschnitt
Schulen für Erwachsene
Abendhauptschule und Abendrealschule45
Abendgymnasium und Hessenkolleg46
Nähere Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene47
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für besonders befähigte Berufstätige48
Siebter Abschnitt
Sonderpädagogische Förderung
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung49
Prävention, Integration, Rehabilitation50
Gemeinsamer Unterricht in der allgemeinen Schule51
Besonderer Unterricht in der Berufsschule52
Sonderschulen53
Entscheidungsverfahren54
Nähere Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung55
Vierter Teil
Schulpflicht
Erster Abschnitt
Grundsätzliches
Begründung der Schulpflicht56
Schuljahr57
Zweiter Abschnitt
Vollzeitschulpflicht
Beginn der Vollzeitschulpflicht58
Dauer der Vollzeitschulpflicht59
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht60
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bei sonderpädagogischem Förderbedarf61
Dritter Abschnitt
Berufsschulpflicht
Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht62
Erfüllung der Berufsschulpflicht63
Erfüllung der Berufsschulpflicht bei sonderpädagogischem Förderbedarf64
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Ruhen der Schulpflicht65
Gestattungen66
Überwachung der Schulpflicht67
Schulzwang68
Fünfter Teil
Schulverhältnis
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis69
Aufnahme in die Schule70
Verpflichtungen zu besonderen Untersuchungen71
Informationsrechte der Eltern und der Schülerinnen und Schüler72
Zweiter Abschnitt
Leistungsbewertung
Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens73
Zeugnisse74
Versetzungen und Wiederholungen75
Kurseinstufung76
Dritter Abschnitt
Wahl des Bildungsganges und Abschlüsse
Wahl des weiterführenden Bildungsganges77
Weitere Übergänge78
Prüfungen79
Anerkennung von Abschlüssen80
Ermächtigung81
Vierter Abschnitt
Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen82
Sechster Teil
Datenschutz
Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten83
Wissenschaftliche Forschung84
Statistische Erhebungen85
Siebter Teil
Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht
Erster Abschnitt
Lehrkräfte und Schulleitung
Rechtsstellung der Lehrerinnen und Lehrer86
Schulleitung87
Schulleiterin und Schulleiter88
Auswahl der Schulleiterin oder des Schulleiters89
Schulleitung und Schulträger90
Ermächtigung91
Zweiter Abschnitt
Schulaufsicht
Staatliche Schulaufsicht92
Fachaufsicht93
Organisation der Schulaufsicht94
Untere Schulaufsichtsbehörden95
Oberste Schulaufsichtsbehörden96
Rechtsaufsicht97
(aufgehoben)98
Dritter Abschnitt
Weiterentwicklung des Schulwesens
Träger der Weiterentwicklung99
Landesschulbeirat99a
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik99b
Gliederung und Leitung des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik99c
(aufgehoben)99d
Achter Teil
Eltern
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Eltern100
Mitbestimmungsrecht der Eltern101
Wahlen und Abstimmungen102
Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz103
Kosten104
Ausgestaltung der Rechte der Elternvertretung105
Zweiter Abschnitt
Klassen- und Schulelternbeiräte
Klassenelternbeiräte106
Aufgaben der Klassenelternbeiräte107
Schulelternbeiräte108
Vertretung ausländischer Eltern109
Aufgaben des Schulelternbeirates110
Zustimmungspflichtige Maßnahmen111
Anhörungsbedürftige Maßnahmen112
Abteilungselternschaften an beruflichen Schulen113
Dritter Abschnitt
Kreis- und Stadtelternbeiräte
Kreis- und Stadtelternbeiräte114
Aufgaben der Kreis- und Stadtelternbeiräte115
Vierter Abschnitt
Landeselternbeirat
Landeselternbeirat116
Ausschüsse117
Zustimmungspflichtige Maßnahmen118
Anhörungsbedürftige Maßnahmen119
Auskunfts- und Vorschlagsrecht120
Neunter Teil
Schülerinnen und Schüler
Die Schülervertretung121
Die Schülervertretung in der Schule122
Kreis- und Stadtschülerrat123
Landesschülerrat124
Studierendenvertretung125
Meinungsfreiheit, Schüler- und Schulzeitungen und Schülergruppen126
Zehnter Teil
Schulverfassung
Erster Abschnitt
Selbstverwaltung der Schule
Begriff der Schule127
Grundsätze der Selbstverwaltung127a
Pädagogische Eigenverantwortung und Schulprogramm127b
Zweiter Abschnitt
Schulkonferenz
Aufgaben128
Entscheidungsrechte129
Anhörungsrechte130
Mitglieder und Verfahren131
Rechte der Mitglieder der Schulkonferenz132
Dritter Abschnitt
Konferenzen der Lehrkräfte
Gesamtkonferenz133
Fach- und Fachbereichskonferenzen134
Klassenkonferenzen135
Ausgestaltung der Rechte der Konferenzen136
Elfter Teil
Schulträger
Erster Abschnitt
Schulträgerschaft
Grundsatz137
Land, Gemeindeverbände und Gemeinden138
Landeswohlfahrtsverband Hessen als Schulträger139
Schulverbände und Vereinbarungen140
Folgen eines Schulträgerwechsels141
Zweiter Abschnitt
Regionale Schulentwicklung
Schulbezeichnung und Schulnamen142
Schulbezirke143
Schulangebot144
Schulorganisation144a
Schulentwicklungsplanung145
Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen146
Dritter Abschnitt
Kommunale Schulverwaltung
Kommunale Selbstverwaltung147
Schulkommissionen148
Vierter Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
Schulgesundheitspflege149
Schülerversicherung150
Zwölfter Teil
Personal- und Sachaufwand
Erster Abschnitt
Kosten der inneren Schulverwaltung
Personalkosten für Unterricht und Erziehung151
Schulstellen152
Lernmittelfreiheit153
Landeselternbeirat, Landesschülerrat und Landesstudierendenräte154
Zweiter Abschnitt
Kosten der äußeren Schulverwaltung
Sachkosten155
Personalkosten der äußeren Schulverwaltung156
Mischfinanzierung157
Sachleistungen der Schulträger158
(aufgehoben)159
Landeszuweisungen160
Schülerbeförderung161
Bildstellen162
Dritter Abschnitt
Gastschulbeiträge
Gastschulbeiträge163
Erstattung der Beschulungskosten164
Festsetzung der Gastschulbeiträge165
Dreizehnter Teil
Schulen in Freier Trägerschaft
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Schulen in freier Trägerschaft166
Schulgestaltung und Aufsicht167
Bezeichnung168
Geltung sonstiger Vorschriften169
Zweiter Abschnitt
Ersatzschulen
Ersatzschulen170
Genehmigung von Ersatzschulen171
Versagung und Widerruf der Genehmigung172
Anerkannte Ersatzschulen173
Lehrkräfte an Ersatzschulen174
Dritter Abschnitt
Ergänzungsschulen
Ergänzungsschulen175
Anerkannte Ergänzungsschulen176
Vierter Abschnitt
Privatunterricht
Privatunterricht177
Vierzehnter Teil
Gemeinsame Bestimmungen
Geltung für Schulen in öffentlicher Trägerschaft178
Geltung für Schulen in freier Trägerschaft179
Geltungsausschluss180
Ordnungswidrigkeiten181
Straftaten182
Einschränkung von Grundrechten183
Verträge des Landes184
Fünfzehnter Teil
Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen
Zuständigkeit185
Sechzehnter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Weitergeltende Vorschriften186
Übergangsvorschrift187
Änderung anderer Gesetze188
Aufhebung anderer Gesetze189
In-Kraft-Treten190