Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen der Freien und Hansestadt Hamburg
(Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz-HmbSÜG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz-HmbSÜG)
Amtliche Abkürzung
HmbSÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
120-2

Vom 25. Mai 1999 (HmbGVBl. S. 82)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 327, 330)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes1
Betroffener Personenkreis2
Zuständigkeit3
Verschlusssachen4
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse5
Rechte der Betroffenen oder des Betroffenen und der einzubeziehenden Personen6
Zweiter Abschnitt
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
Arten der Sicherheitsüberprüfung7
Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)8
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)10
Datenerhebung11
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten12
Dritter Abschnitt
Verfahren
Sicherheitserklärung13
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung14
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder Tätigkeit in einem sicherheitsempfindlichen Bereich15
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung16
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung17
Vierter Abschnitt
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte18
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen19
Verarbeitung personenbezogener Daten20
Übermittlung und Zweckbindung21
Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten22
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten, Akteneinsicht und Widerspruchsrecht23
Fünfter Abschnitt
Sonderregelung bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen
Anwendungsbereich24
Aufgaben der nicht-öffentlichen Stelle25
Sicherheitserklärung26
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse27
Aktualisierung der Sicherheitserklärung28
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse29
Sicherheitsakte bei der nicht-öffentlichen Stelle30
Datenverarbeitung in automatisierten Dateien31
Sechster Abschnitt
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Schlussvorschriften
Reisebeschränkungen32
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen33
Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz34
Anwendung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes 35
Anlage (zu § 34 Absatz 2 Satz 2)Anlage 1