Anlage 1 VKostO

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Redaktionelle Abkürzung
VKostO,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13

(zu § 1 Abs. 2)

Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1
Bis zu 500 Euro einschließlich11 Euro
bis zu1.000 Euroeinschließlich15 Euro
bis zu 5.000 Euroeinschließlich25 Euro
bis zu10.000 Euroeinschließlich30 Euro
bis zu100.000 Euroeinschließlich50 Euro
bis zu1.000.000 Euroeinschließlich100 Euro
bis zu10.000.000 Euroeinschließlich200 Euro
über10.000.000 Euro300 Euro.