Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft
(Naturschutzgesetz - NatSchG) (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) 
Amtliche Abkürzung
NatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
7910

Vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745, 2006 S. 319) (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 449)

Inhaltsübersicht(3)§§
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege1
Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge2
Schutz unzerschnittener Landschaftsteile3
Biotopverbund4
Regionale Mindestdichte von Biotopvernetzungselementen5
Gewässer im Biotopverbund6
Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur7
Pflichten der öffentlichen Hand8
Aufgaben der Behörden und Planungsträger9
Aufgaben der Naturschutzbehörden10
Naturschutz als Aufgabe für Erziehung, Bildung und Forschung11
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft12
Vertragliche Vereinbarungen13
Begriffe14
ZWEITER ABSCHNITT
Umweltbeobachtung, Landschaftsplanung
Naturschutzorientierte Umweltbeobachtung15
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung16
Landschaftsrahmenprogramm und Landschaftsrahmenpläne17
Landschaftspläne und Grünordnungspläne18
Zusammenwirken der Länder bei der Planung19
DRITTER ABSCHNITT
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Eingriffe in Natur und Landschaft20
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen21
Ökokonto22
Verfahren bei Gestattungen nach anderen Vorschriften23
Genehmigung24
Werbeanlagen25
VIERTER ABSCHNITT
Besonderer Schutz von Natur und Landschaft
Naturschutzgebiete26
Nationalparke27
Biosphärengebiete28
Landschaftsschutzgebiete29
Naturparke30
Naturdenkmale31
Besonders geschützte Biotope32
Geschützte Grünbestände33
Beeinträchtigung geschützter Flächen34
Schutz von Bezeichnungen und Kennzeichen35
FÜNFTER ABSCHNITT
Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000"
Errichtung des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"36
Allgemeine Schutzvorschriften, Verschlechterungsverbot37
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten und Plänen, Ausnahmen38
Verhältnis zu anderen Rechtsnormen39
Vorläufiger Schutz40
SECHSTER ABSCHNITT
Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Aufgaben des Artenschutzes41
Arten- und Biotopschutzprogramm, Rote Listen42
Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere43
Ausbringen und Ansiedeln von Tieren und Pflanzen44
Aneignung von Pflanzen und Früchten45
Zoos46
Auskunfts- und Zutrittsrecht, Anordnungen47
Tiergehege48
SIEBTER ABSCHNITT
Erholung in Natur und Landschaft
Recht auf Erholung49
Pflichten der öffentlichen Planungsträger50
Betreten der freien Landschaft51
Reiten in der freien Landschaft52
Beschränkungen des Betretens53
Genehmigung und Beseitigung von Sperren, Anordnung von Durchgängen54
Erholungsschutzstreifen an Gewässern55
ACHTER ABSCHNITT
Vorkaufsrecht, Eigentumsbindung, Entschädigung
Vorkaufsrecht56
Eigentumsbindung, Entschädigung57
Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft58
Duldungspflicht59
NEUNTER ABSCHNITT
Organisation, Zuständigkeit, Verfahren
Naturschutzbehörden60
Naturschutzfachbehörden61
Aufgaben der Naturschutzfachbehörden62
Vorlagerecht des Naturschutzbeauftragten63
Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz64
Naturschutzfonds65
Mitwirkung der Naturschutzvereine, Landesnaturschutzverband66
Anerkennung von Naturschutzvereinen67
Ehrenamtlicher Naturschutzdienst68
Hauptamtlicher Naturschutzdienst69
Beauftragung70
Meldepflichten71
Sachliche Zuständigkeit72
Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsvorschriften73
Verfahren bei Unterschutzstellung74
Einstweilige Sicherstellung, Veränderungsverbot75
Heilung von Verfahrensmängeln76
Untersuchungen und Kontrollen77
Befreiung78
Befreiung von Vorschriften der Rechtsverordnungen und Satzungen79
ZEHNTER ABSCHNITT
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten80
ELFTER ABSCHNITT
Übergangs- und Schlussvorschriften
Fördergrundsätze81
Überleitungs- und Durchführungsvorschriften82
Planfeststellungsverfahren83
Anlagen
(zu § 32)Anlage

(1) Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
  1. 1.
    Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7)
  2. 2.
    Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1)
  3. 3.
    Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (ABl. EG Nr. L 94 S. 24)
  4. 4.
    Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30)

(2) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745, 2006 S. 319)

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.