LHO 1971,HH - Landeshaushaltsordnung

Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg
(Landeshaushaltsordnung - LHO)

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-1

Vom 23. Dezember 1971 (HmbGVBl. S. 261, 1972 S. 10)

Außer Kraft am 25. Dezember 2013 durch Artikel 40 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503)(1)

INHALTSVERZEICHNIS§§
TEIL I
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Feststellung des Haushaltsplans1
Bedeutung des Haushaltsplans2
Wirkungen des Haushaltsplans3
Haushaltsjahr4
Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung5
Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen6
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung7
Grundsatz der Gesamtdeckung8
Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt9
Unterrichtung der Bürgerschaft10
TEIL II
Aufstellung des Haushaltsplans und des Finanzplans
Vollständigkeit und Einheit, Fähigkeitsprinzip11
Geltungsdauer der Haushaltspläne12
Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan13
Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan14
Bruttoveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel15
Produktorientierte Darstellung von Aufgabenbereichen15a
Verpflichtungsermächtigungen16
Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen17
Kreditermächtigungen18
Übertragbarkeit19
Deckungsfähigkeit20
Wegfall- und Umwandlungsvermerke21
Sperrung durch die Bürgerschaft22
Zuwendungen23
Baumaßnahmen, Beschaffungen, Entwicklungsvorhaben24
Überschuss, Fehlbetrag25
Landesbetriebe, Sondervermögen, Stellen außerhalb der Verwaltung26
Voranschläge27
Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans28
Beschluss über den Entwurf des Haushaltsplans29
Vorlage30
Finanzplanung, Berichterstattung zur Finanzwirtschaft31
Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans32
Nachtragshaushalte und Nachbewilligungen33
TEIL III
Ausführung des Haushaltsplans
Dezentrale Verantwortung, Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben34
Bruttonachweis, Einzelnachweis35
Aufhebung der Sperre36
Über- und außerplanmäßige Ausgaben37
Verpflichtungsermächtigungen38
Gewährleistungen, Kreditzusagen39
Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung40
Haushaltswirtschaftliche Sperre41
Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen42
Kassenmittel, Betriebsmittel43
Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen44
Sachliche und zeitliche Bindung, leistungsbezogene Bewirtschaftung45
Deckungsfähigkeit46
Wegfall- und Umwandlungsvermerke47
weggefallen48
Personalwirtschaftliche Grundsätze49
Umsetzung von Mitteln und Planstellen50
Leerstellen50a
(weggefallen)50b
Besondere Personalausgaben51
Nutzungen und Sachbezüge52
Billigkeitsleistungen53
Baumaßnahmen, Beschaffungen, Entwicklungsvorhaben54
Öffentliche Ausschreibung55
Vorleistungen56
Verträge mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes57
Änderung von Verträgen, Vergleiche58
Veränderung von Ansprüchen59
Vorschüsse, Verwahrungen60
Interne Erstattungen61
weggefallen62
Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen63
Grundstücke64
Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen65
Unmittelbare Unterrichtung des Rechnungshofs bei Mehrheitsbeteiligungen66
Prüfungsrecht durch Vereinbarung67
Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen68
Übersendung von Prüfungsberichten und anderen Unterlagen an den Rechnungshof69
TEIL IV
Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
Zahlungen70
Buchführung71
Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches71a
Buchung nach Haushaltsjahren72
Vermögensnachweis73
Buchführung bei Landesbetrieben, netto-veranschlagten Einrichtungen und Sondervermögen74
Belegpflicht75
Abschluss der Bücher76
Kassensicherheit77
Unvermutete Prüfungen78
Landeskassen, Verwaltungsvorschriften79
Rechnungslegung80
Gliederung der Haushaltsrechnung81
Kassenmäßiger Abschluss82
Haushaltsabschluss83
Abschlussbericht84
Übersichten zur Haushaltsrechnung85
Vermögensübersicht86
Rechnungslegung der Landesbetriebe, netto-veranschlagten Einrichtungen und Sondervermögen87
TEIL V
Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
Aufgaben des Rechnungshofs88
Prüfung89
Inhalt der Prüfung90
Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung91
Überwachung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen92
Gemeinsame Prüfung93
Zeit und Art der Prüfung94
Vorlage- und Auskunftspflichten95
Prüfungsergebnis96
Jahresbericht97
Aufforderung zum Schadenausgleich98
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung99
Vorprüfung100
Rechnung des Rechnungshofs101
Unterrichtung des Rechnungshofs102
Anhörung des Rechnungshofs103
Prüfung der juristischen Personen des privaten Rechts104
TEIL VI
Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
Grundsatz105
Haushaltsplan106
Umlagen, Beiträge107
Genehmigung des Haushaltsplans108
Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung109
Wirtschaftsplan110
Überwachung durch den Rechnungshof111
Sonderregelungen112
TEIL VII
Sondervermögen
Grundsatz113
TEIL VIII
Entlastung
Entlastung114
TEIL IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse115
Nachträgliche Zustimmung116
Regelungen im Haushaltsbeschluss117
Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg118
In-Kraft-Treten119

Zur weiteren Anwendung s. Artikel 40 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503).

§§ 1 - 10, TEIL I - Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan

§ 1 LHO - Feststellung des Haushaltsplans (1)

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-1

Außer Kraft am 25. Dezember 2013 durch Artikel 40 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503). Zur weiteren Anwendung s. Artikel 40 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503).

(1) Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Rechnungsjahres durch Beschluss der Bürgerschaft (Haushaltsbeschluss) festgestellt.

(2) Der Haushaltsbeschluss und der Haushaltsplan können nach Drucklegung von jedermann kostenfrei eingesehen werden.

§ 2 LHO - Bedeutung des Haushaltsplans (1)

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-1

Außer Kraft am 25. Dezember 2013 durch Artikel 40 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503). Zur weiteren Anwendung s. Artikel 40 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503).

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.

§ 3 LHO - Wirkungen des Haushaltsplans (1)

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-1

Außer Kraft am 25. Dezember 2013 durch Artikel 40 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503). Zur weiteren Anwendung s. Artikel 40 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503).

(1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.

(2) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.