§ 14 LHO - Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 63-1
(1) Der Haushaltplan hat folgende Anlagen:
- 1.
Darstellungen der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- a)
in einer Gruppierung nach bestimmten Arten (Gruppierungsübersicht),
- b)
in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten (Funktionenübersicht),
- c)
in einer Zusammenfassung nach Buchstabe a und Buchstabe b (Haushaltsquerschnitt);
- 2.
eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
- 3.
eine Übersicht über
- a)
die Planstellen für Beamtinnen und Beamte,
- b)
andere Stellen für Beamtinnen und Beamte sowie Stellen für Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter (andere Stellen als Planstellen).
Die Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.
(2) Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (Funktionenplan).