§ 85 LHO - Übersichten zur Haushaltsrechnung
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 63-1
Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
- 1.die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
- 2.die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
- 3.den Jahresabschluss der Landesbetriebe sowie der netto- veranschlagten Einrichtungen nach § 15 Absatz 2,
- 4.die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen. Auf die Übersichten nach den Nummern 3 und 4 kann im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verzichtet werden.