ThürNRG,TH - Thüringer Nachbarrechtsgesetz

Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG)

Bibliographie

Titel
Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG)
Amtliche Abkürzung
ThürNRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
403-1

Vom 22. Dezember 1992 (GVBl. S. 599)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2016 (GVBl. S. 149)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Nachbar und Nutzungsberechtigter1
Anwendungsbereich2
Zweiter Abschnitt
Nachbarwand
Grundsatz3
Beschaffenheit der Nachbarwand4
Anbau an die Nachbarwand5
Anzeige des Anbaues6
Vergütung7
Unterhaltung der Nachbarwand8
Nichtbenutzen der Nachbarwand9
Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau10
Erhöhen und Unterfangen der Nachbarwand11
Gründungstiefe12
Dritter Abschnitt
Grenzwand
Errichten der Grenzwand13
Anbau an eine Grenzwand14
Überbau durch Wärmedämmung14a
Anschluss bei zwei Grenzwänden15
Unterfangen einer Grenzwand16
Vierter Abschnitt
Hochführen von Abgasanlagen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
Inhalt und Umfang17
Anzeigepflicht18
Schadensersatz19
Entschädigung20
Fünfter Abschnitt
Hammerschlags- und Leiterrecht
Inhalt und Umfang21
Anzeigepflicht22
Schadensersatz23
Gefahr im Verzug24
Entschädigung25
Sechster Abschnitt
Duldung von Leitungen
Duldungspflicht26
Unterhaltung der Leitungen27
Anzeigepflicht und Schadensersatz28
Anschlussrecht des Duldungspflichtigen29
Betretungsrecht30
Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen31
Entschädigung32
Anschluss an Fernheizungen33
Siebenter Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht
Inhalt und Umfang34
Ausnahmen35
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs36
Achter Abschnitt
Dachtraufe
Ableitung des Niederschlagswassers37
Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen38
Neunter Abschnitt
Einfriedungen
Einfriedungspflicht39
Kosten und Unterhaltung der Einfriedung40
Anzeigepflicht41
Grenzabstand von Einfriedungen42
Zehnter Abschnitt
Bodenerhöhungen
Grundsatz43
Elfter Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen
Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke44
Grenzabstände für Hecken45
Ausnahmen46
Berechnung des Abstandes47
Grenzabstände im Weinbau48
Grenzabstände für Wald49
Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen50
Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden51
Nachträgliche Grenzänderungen52
Zwölfter Abschnitt
Verjährung
Verjährung53
Dreizehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen54
Gleichstellungsbestimmung55
Außer-Kraft-Treten von Bestimmungen56
Inkrafttreten57

§§ 1 - 2, Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen

§ 1 ThürNRG - Nachbar und Nutzungsberechtigter

Bibliographie

Titel
Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG)
Amtliche Abkürzung
ThürNRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
403-1

(1) Nachbar im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines Grundstücks, im Falle der Belastung des Grundstücks mit einem Erbbaurecht der Erbbauberechtigte. Soweit sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes für den Eigentümer eines Grundstücks Rechte oder Pflichten ergeben, treffen diese bei einer Belastung des Grundstücks mit einem Erbbaurecht den Erbbauberechtigten.

(2) Rechte und Pflichten eines Nutzungsberechtigten nach diesem Gesetz entstehen nur für denjenigen Nutzungsberechtigten, dessen Besitzstand berührt wird.

§ 2 ThürNRG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG)
Amtliche Abkürzung
ThürNRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
403-1

(1) Die §§ 3 bis 52 dieses Gesetzes gelten nur, soweit die Beteiligten nichts anderes vereinbaren.

(2) Rechte und Pflichten nach öffentlichem Recht werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Die Ausübung von Rechten nach diesem Gesetz ist nur zulässig, wenn die nach öffentlichem Recht zu erfüllenden Voraussetzungen gegeben sind.

§§ 3 - 12, Zweiter Abschnitt - Nachbarwand