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§ 52 ThürNRG - Nachträgliche Grenzänderungen

Bibliographie

Titel
Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG)
Amtliche Abkürzung
ThürNRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
403-1

Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung oder Anlage wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 51 Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden.