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Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV)
Amtliche Abkürzung
RSAV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-5-12

Vom 3. Januar 1994 (BGBl. I S. 55)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. November 2010 (BGBl. I S. 1497)

Auf Grund des § 266 Abs. 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nr. 143 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2266) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Begriffsbestimmungen1
Versichertengruppen2
Erhebung der Versicherungszeiten3
Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben4
Verhältniswerte für die Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben5
Standardisierte Leistungsausgaben6
Voraussichtliche standardisierte Leistungsausgaben7
Beitragspflichtige Einnahmen8
Voraussichtliche beitragspflichtige Einnahmen9
Beitragsbedarf10
Ausgleichsbedarfssatz11
Finanzkraft12
Berechnungsgrundlagen13
Abrechnungsverfahren, Zahlungsverkehr, Säumniszuschläge14
Bekanntmachungen15
Prüfung15a
Zweiter Abschnitt
Monatlicher Ausgleich
Ansprüche und Verpflichtungen16
Monatlicher Ausgleich17
Dritter Abschnitt
Jahresausgleich
Allgemeines18
Jahresausgleich19
Vierter Abschnitt
Übergangsvorschriften
Versichertengruppen 1994 und 199520
Versichertenzahl 1994 und 199521
Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben 199422
Verhältniswerte 1994 und 199523
Beitragspflichtige Einnahmen 199424
Jahresausgleiche bis 199725
Verrechnungen26
Fünfter Abschnitt
Sonderregelungen
Beitrittsgebiet27
Finanzkraftausgleich ab 199927a
Berlin28
Solidarische Finanzierung für aufwändige Leistungsfälle (Risikopool)28a
Sechster Abschnitt
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Anforderungen an die Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)28b
Anforderungen an Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)28c
Anforderungen an Voraussetzungen und Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschließlich der Dauer der Teilnahme (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)28d
Anforderungen an die Schulung der Versicherten und der Leistungserbringer (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)28e
Anforderungen an die Dokumentation (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)28f
Anforderungen an die Evaluation eines strukturierten Behandlungsprogramms, die zeitlichen Abstände zwischen den Evaluationen und die Dauer der Zulassung eines Programms (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)28g
Berechnung der Kosten für Bescheidung von Zulassungsanträgen28h
Siebter Abschnitt
Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ab 2009
Grundsätze für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs29
Erhebung und Verwendung von Daten für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs30
Auswahl und Anpassung des Klassifikationsmodells31
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich32
Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds - Begriffsbestimmungen33
Ermittlung der fortgeschriebenen Einnahmen33a
Ermittlung der Zuweisungen33b
Durchführung der Übergangsregelungen33c
Datenerhebungen und Gutachtenerstellung zu den Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds34
Achter Abschnitt
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) ab 2009
Anwendbare Regelungen35
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale36
Zuweisungen für sonstige Ausgaben37
Zuweisung für strukturierte Behandlungsprogramme ab 200938
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung39
Ermittlung des Korrekturbetrags39a
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen40
Jahresausgleich41
Anlagen
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2Anlage 1
Indikationsübergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs)Anlage 2
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen mit BrustkrebsAnlage 3
Brustkrebs - DokumentationAnlage 4
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für koronare Herzkrankheit (KHK)Anlage 5
Anforderungen an ein Modul für chronische Herzinsuffizienz für strukturierte Behandlungsprogramme für koronare Herzkrankheit (KHK)Anlage 5a
Koronare Herzkrankheit - DokumentationAnlage 6
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1Anlage 7
Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 - DokumentationAnlage 8
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und Patienten mit chronischen obstruktiven AtemwegserkrankungenAnlage 9
Asthma bronchiale - DokumentationAnlage 10
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und Patienten mit chronischen obstruktiven AtemwegserkrankungenAnlage 11
Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD) - DokumentationAnlage 12