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RSAV - Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§§ 24 - 26, Abschnitt 5 - Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§§ 24 - 26, Abschnitt 5 - Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 RSAV, Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
§ 25 RSAV, Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
§ 26 RSAV, Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen