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Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV)
Amtliche Abkürzung
RSAV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-5-12

Vom 3. Januar 1994 (BGBl. I S. 55)

Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133)

Auf Grund des § 266 Abs. 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nr. 143 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2266) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Begriffsbestimmungen1
Versichertengruppen2
Erhebung der Versicherungszeiten3
Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben4
Verhältniswerte für die Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben5
Standardisierte Leistungsausgaben6
Voraussichtliche standardisierte Leistungsausgaben7
Beitragspflichtige Einnahmen8
Voraussichtliche beitragspflichtige Einnahmen9
Beitragsbedarf10
Ausgleichsbedarfssatz11
Finanzkraft12
Berechnungsgrundlagen13
Abrechnungsverfahren, Zahlungsverkehr, Säumniszuschläge14
Bekanntmachungen15
Prüfung15a
Zweiter Abschnitt
Monatlicher Ausgleich
Ansprüche und Verpflichtungen16
Monatlicher Ausgleich17
Dritter Abschnitt
Jahresausgleich
Allgemeines18
Jahresausgleich19
Vierter Abschnitt
Übergangsvorschriften
Versichertengruppen 1994 und 199520
Versichertenzahl 1994 und 199521
Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben 199422
Verhältniswerte 1994 und 199523
Beitragspflichtige Einnahmen 199424
Jahresausgleiche bis 199725
Verrechnungen26
Fünfter Abschnitt
Sonderregelungen
Beitrittsgebiet27
Finanzkraftausgleich ab 199927a
Berlin28
(weggefallen)28a
Sechster Abschnitt
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(weggefallen)28b
(weggefallen)28c
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme28d
(weggefallen)28e
Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten28f
(weggefallen)28g
Berechnung der Kosten für Bescheidung von Zulassungsanträgen28h
Siebter Abschnitt
Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ab 2009
Grundsätze für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs29
Erhebung und Verwendung von Daten für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs30
Auswahl und Anpassung des Klassifikationsmodells31
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich32
Gutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte33
Ermittlung der fortgeschriebenen Einnahmen33a
Ermittlung der Zuweisungen33b
Durchführung der Übergangsregelungen33c
Datenerhebungen und Gutachtenerstellung zu den Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds34
Achter Abschnitt
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) ab 2009
Anwendbare Regelungen35
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale36
Zuweisungen für sonstige Ausgaben37
Zuweisung für strukturierte Behandlungsprogramme ab 200938
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung39
Ermittlung des Korrekturbetrags39a
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen40
Jahresausgleich41
Prüfung der Datenmeldungen42
Anlagen
(weggefallen)Anlagen 1 bis 12