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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023
(Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)
Amtliche Abkürzung
HG 2023
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
633.33

Vom 3. April 2023 (GVBl. LSA S. 188) (1)

Geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVBl. LSA S. 675)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen1
Zuwendungen2
Tilgungsleistungen und Kreditaufnahme3
Kassen Verstärkungskredite4
Garantien und Bürgschaften5
Betragsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben6
Übertragbarkeit von Ausgabeansätzen7
Personalkostenbudgets, Stellen- und Personalwirtschaft8
Deckungsfähigkeit9
Mehreinnahmen und Mehrausgaben, zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen10
Verbindlichkeit von Erläuterungen11
Abweichung vom Bruttoprinzip12
Ausnahmen für Veräußerungen von Vermögensgegenständen zum vollen Wert13
Programme der Europäischen Union14
Sonderregelungen15
Sprachliche Gleichstellung16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten17
Haushaltsplan des Landes Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr 2023Erste Anlage
Allgemeine Bestimmungen zu den Stellenplänen, Stellenübersichten, Bedarfsnachweisen und Vollzeitäquivalentzielen für das Haushaltsjahr 2023 (Allgemeine Bestimmungen 2023)Zweite Anlage

Zur Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 siehe Haushaltsgesetz 2024 vom 18. Dezember 2023 (GVBl. LSA S. 682)