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  • ab 01.01.1996 (aktuelle Fassung)

§ 1 RegG - Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)
Amtliche Abkürzung
RegG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9240-3

(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

(2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.