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  • ab 01.01.1996 (aktuelle Fassung)

§ 3 RegG - Regionalisierung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)
Amtliche Abkürzung
RegG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9240-3

Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist anzustreben, die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zusammenzuführen. Das Nähere regeln die Länder.