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§ 4 ÖPNVG LSA - Aufgabenträger im Straßenpersonennahverkehr

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA)
Amtliche Abkürzung
ÖPNVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
9240.5

(1) Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger im Sinne von § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und insoweit auch von § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes sowie zuständige Stelle im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes.

(2) Kreisangehörige Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse können Aufgaben des Straßenpersonennahverkehrs in ihrem Gebiet wahrnehmen, ohne damit Aufgabenträger im Sinne des Absatzes 1 zu werden. Soweit dadurch die Belange der Aufgabenträger berührt werden, ist deren Zustimmung erforderlich.