§ 4 ÖPNVG LSA - Aufgabenträger im Straßenpersonennahverkehr
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- ÖPNVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 9240.5
(1) Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger im Sinne von § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und insoweit auch von § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes sowie zuständige Stelle im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes.
(2) Kreisangehörige Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse können Aufgaben des Straßenpersonennahverkehrs in ihrem Gebiet wahrnehmen, ohne damit Aufgabenträger im Sinne des Absatzes 1 zu werden. Soweit dadurch die Belange der Aufgabenträger berührt werden, ist deren Zustimmung erforderlich.