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§ 11 RHG

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Amtliche Abkürzung
RHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-5

Der Rechnungshof gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist dem Senat und der Bürgerschaft mitzuteilen.