Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Teil A
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Bibliographie
- Titel
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
- Amtliche Abkürzung
- VOB/A
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006)
Red. Anm.: Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teile A und B) vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009):
"[...] Die VOB Teil A Ausgabe 2009 wird den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006) ersetzen, und die VOB Teil B Ausgabe 2009 wird den Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 4. September 2006 (BAnz. Nr. 196a vom 18. Oktober 2006) ersetzen.
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 der VOB Teil A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zurzeit von der Bundesregierung vorbereitet.
Die Abschnitte 3 und 4 der VOB Teil A Ausgabe 2006 sind nicht mehr anzuwenden. Die materiellen Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Sektorenverordnung (SektVO) vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) zu finden.
Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB Teil A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Absatz 1 GWB. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB Teil A soll erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB Teil A vorgeschrieben werden.
Die Neufassung der VOB Teile A und B wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegeben werden. Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB Teile A und B Ausgabe 2009."
Bekanntmachung des Sofortpakets zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz
- VOB/A Ausgabe 2006 -
Das anliegende vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitete Sofortpaket zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz - VOB/A Ausgabe 2006 - wird hiermit bekannt gegeben, ist aber von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.
Mit dem Sofortpaket werden die zwingenden Änderungen der EU-Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Richtlinie 2004/18/EG der Kommission vom 31. März 2004, ABl. EU Nr. L 134/114 vom 30. April 2004) sowie der EU-Richtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2004/17/EG, ABl. EU Nr. L 134/1 vom 30. April 2004) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz umgesetzt.
Weiterhin erfolgt die Öffnung der VOB/A für die Anerkennung des Nachweises auftragsunabhängiger Eignungskriterien mittels Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen.
Die VOB/A Ausgabe 2006 ersetzt den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a vom 29. Oktober 2002).
Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 4 der VOB/A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet. (1)
Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB/A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB/A soll erst zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A vorgeschrieben werden. (1)
Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben werden.
Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB/A Ausgabe 2006.
Inhaltsübersicht(2) | Abschnitt |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Basisparagraphen | |
Bauleistungen | 1 |
Grundsätze der Vergabe | 2 |
Arten der Vergabe | 3 |
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen | 4 |
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag | 5 |
Angebotsverfahren | 6 |
Mitwirkung von Sachverständigen | 7 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 8 |
Beschreibung der Leistung | 9 |
Vergabeunterlagen | 10 |
Ausführungsfristen | 11 |
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen | 12 |
Verjährung der Mängelansprüche | 13 |
Sicherheitsleistung | 14 |
Änderung der Vergütung | 15 |
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung | 16 |
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen | 17 |
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist | 18 |
Zuschlags- und Bindefrist | 19 |
Kosten | 20 |
Form und Inhalt der Angebote | 21 |
Eröffnungstermin | 22 |
Prüfung der Angebote | 23 |
Aufklärung des Angebotsinhalts | 24 |
Wertung der Angebote | 25 |
Aufhebung der Ausschreibung | 26 |
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote | 27 |
Zuschlag | 28 |
Vertragsurkunde | 29 |
Vergabevermerk | 30 |
Nachprüfungsstellen | 31 |
Baukonzessionen | 32 |
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden | Anhang I |
Technische Spezifikationen | Anhang TS |
Abschnitt 2 | |
Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG | |
Bauleistungen | 1 |
Verpflichtung zur Anwendung der a-Paragraphen | 1a |
Grundsätze der Vergabe | 2 |
Arten der Vergabe | 3 |
Arten der Vergabe | 3a |
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen | 4 |
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag | 5 |
Angebotsverfahren | 6 |
Mitwirkung von Sachverständigen | 7 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 8 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 8a |
Beschreibung der Leistung | 9 |
Vergabeunterlagen | 10 |
Vergabeunterlagen | 10a |
Ausführungsfristen | 11 |
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen | 12 |
Verjährung der Mängelansprüche | 13 |
Sicherheitsleistung | 14 |
Änderung der Vergütung | 15 |
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung | 16 |
Anforderungen an Teilnahmeanträge | 16a |
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen | 17 |
Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen | 17a |
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist | 18 |
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist | 18a |
Zuschlags- und Bindefrist | 19 |
Kosten | 20 |
Form und Inhalt der Angebote | 21 |
Form der Angebote | 21a |
Eröffnungstermin | 22 |
Prüfung der Angebote | 23 |
Aufklärung des Angebotsinhalts | 24 |
Wertung der Angebote | 25 |
Wertung der Angebote | 25a |
Aufhebung der Ausschreibung | 26 |
Mitteilung über den Verzicht auf die Vergabe | 26a |
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote | 27 |
Nicht berücksichtigte Bewerbungen | 27a |
Zuschlag | 28 |
Bekanntmachung der Auftragserteilung | 28a |
Vertragsurkunde | 29 |
Vergabevermerk | 30 |
Vergabevermerk | 30a |
Nachprüfungsstellen | 31 |
Nachprüfungsbehörden | 31a |
Baukonzessionen | 32 |
Baukonzessionen | 32a |
Melde- und Berichtspflichten | 33a |
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden | Anhang I |
Technische Spezifikationen | Anhang TS |
Abschnitt 3 | |
Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG | |
Bauleistungen | 1 |
Verpflichtung zur Anwendung der b-Paragraphen | 1a |
Grundsätze der Vergabe | 2 |
Schutz der Vertraulichkeit | 2b |
Arten der Vergabe | 3 |
Arten der Vergabe | 3b |
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen | 4 |
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag | 5 |
Rahmenvereinbarung | 5b |
Angebotsverfahren | 6 |
Mitwirkung von Sachverständigen | 7 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 8 |
Teilnehmer am Wettbewerb | 8b |
Beschreibung der Leistung | 9 |
Beschreibung der Leistung | 9b |
Vergabeunterlagen | 10 |
Vergabeunterlagen | 10b |
Ausführungsfristen | 11 |
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen | 12 |
Verjährung der Mängelansprüche | 13 |
Sicherheitsleistung | 14 |
Änderung der Vergütung | 15 |
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung | 16 |
Anforderungen an Teilnahmeanträge | 16b |
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen | 17 |
Aufruf zum Wettbewerb | 17b |
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist | 18 |
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist | 18b |
Zuschlags- und Bindefrist | 19 |
Kosten | 20 |
Form und Inhalt der Angebote | 21 |
Form der Angebote | 21b |
Eröffnungstermin | 22 |
Prüfung der Angebote | 23 |
Aufklärung des Angebotsinhalts | 24 |
Wertung der Angebote | 25 |
Wertung der Angebote | 25b |
Aufhebung der Ausschreibung | 26 |
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote | 27 |
Mitteilungspflichten | 27b |
Zuschlag | 28 |
Bekanntmachung der Auftragserteilung | 28b |
Vertragsurkunde | 29 |
Vergabevermerk | 30 |
Nachprüfungsstellen | 31 |
Nachprüfungsbehörden | 31b |
Baukonzessionen | 32 |
Baukonzessionen | 32b |
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten | 33b |
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden | Anhang I |
Technische Spezifikationen | Anhang TS |
Abschnitt 4 | |
Vergabebestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG (VOB/A-SKR) | |
Bauleistungen, Geltungsbereich | 1 SKR |
Diskriminierungsverbot, Schutz der Vertraulichkeit | 2 SKR |
Arten der Vergabe | 3 SKR |
Rahmenvereinbarung | 4 SKR |
Teilnehmer am Wettbewerb | 5 SKR |
Beschreibung der Leistung | 6 SKR |
Vergabeunterlagen | 7 SKR |
Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote | 8 SKR |
Aufruf zum Wettbewerb | 9 SKR |
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist | 10 SKR |
Wertung der Angebote | 11 SKR |
Mitteilungspflichten | 12 SKR |
Bekanntmachung der Auftragserteilung | 13 SKR |
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten | 14 SKR |
Vergabekammer | 15 SKR |
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden | Anhang I |
Technische Spezifikationen | Anhang TS |
Anlage | |
Hinweise für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Ausgabe 2006 | Anlage 1 |