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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Teil A

Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Bibliographie

Titel
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Amtliche Abkürzung
VOB/A
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006)

Red. Anm.: Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teile A und B) vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009):
"[...] Die VOB Teil A Ausgabe 2009 wird den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006) ersetzen, und die VOB Teil B Ausgabe 2009 wird den Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 4. September 2006 (BAnz. Nr. 196a vom 18. Oktober 2006) ersetzen.
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 der VOB Teil A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zurzeit von der Bundesregierung vorbereitet.
Die Abschnitte 3 und 4 der VOB Teil A Ausgabe 2006 sind nicht mehr anzuwenden. Die materiellen Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Sektorenverordnung (SektVO) vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) zu finden.
Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB Teil A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Absatz 1 GWB. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB Teil A soll erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB Teil A vorgeschrieben werden.
Die Neufassung der VOB Teile A und B wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegeben werden. Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB Teile A und B Ausgabe 2009."

Bekanntmachung des Sofortpakets zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz

- VOB/A Ausgabe 2006 -

Das anliegende vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitete Sofortpaket zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz - VOB/A Ausgabe 2006 - wird hiermit bekannt gegeben, ist aber von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.

Mit dem Sofortpaket werden die zwingenden Änderungen der EU-Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Richtlinie 2004/18/EG der Kommission vom 31. März 2004, ABl. EU Nr. L 134/114 vom 30. April 2004) sowie der EU-Richtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2004/17/EG, ABl. EU Nr. L 134/1 vom 30. April 2004) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz umgesetzt.

Weiterhin erfolgt die Öffnung der VOB/A für die Anerkennung des Nachweises auftragsunabhängiger Eignungskriterien mittels Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen.

Die VOB/A Ausgabe 2006 ersetzt den Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a vom 29. Oktober 2002).

Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 4 der VOB/A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet. (1)

Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB/A gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.

Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB/A soll erst zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A vorgeschrieben werden. (1)

Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben werden.

Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB/A Ausgabe 2006.

Inhaltsübersicht(2)Abschnitt
Abschnitt 1
Basisparagraphen
Bauleistungen1
Grundsätze der Vergabe2
Arten der Vergabe3
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen4
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag5
Angebotsverfahren6
Mitwirkung von Sachverständigen7
Teilnehmer am Wettbewerb8
Beschreibung der Leistung9
Vergabeunterlagen10
Ausführungsfristen11
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen12
Verjährung der Mängelansprüche13
Sicherheitsleistung14
Änderung der Vergütung15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung16
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen17
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist18
Zuschlags- und Bindefrist19
Kosten20
Form und Inhalt der Angebote21
Eröffnungstermin22
Prüfung der Angebote23
Aufklärung des Angebotsinhalts24
Wertung der Angebote25
Aufhebung der Ausschreibung26
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote27
Zuschlag28
Vertragsurkunde29
Vergabevermerk30
Nachprüfungsstellen31
Baukonzessionen32
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang I
Technische SpezifikationenAnhang TS
Abschnitt 2
Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG
Bauleistungen1
Verpflichtung zur Anwendung der a-Paragraphen1a
Grundsätze der Vergabe2
Arten der Vergabe3
Arten der Vergabe3a
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen4
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag5
Angebotsverfahren6
Mitwirkung von Sachverständigen7
Teilnehmer am Wettbewerb8
Teilnehmer am Wettbewerb8a
Beschreibung der Leistung9
Vergabeunterlagen10
Vergabeunterlagen10a
Ausführungsfristen11
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen12
Verjährung der Mängelansprüche13
Sicherheitsleistung14
Änderung der Vergütung15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung16
Anforderungen an Teilnahmeanträge16a
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen17
Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen17a
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist18
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist18a
Zuschlags- und Bindefrist19
Kosten20
Form und Inhalt der Angebote21
Form der Angebote21a
Eröffnungstermin22
Prüfung der Angebote23
Aufklärung des Angebotsinhalts24
Wertung der Angebote25
Wertung der Angebote25a
Aufhebung der Ausschreibung26
Mitteilung über den Verzicht auf die Vergabe26a
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote27
Nicht berücksichtigte Bewerbungen27a
Zuschlag28
Bekanntmachung der Auftragserteilung28a
Vertragsurkunde29
Vergabevermerk30
Vergabevermerk30a
Nachprüfungsstellen31
Nachprüfungsbehörden31a
Baukonzessionen32
Baukonzessionen32a
Melde- und Berichtspflichten33a
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang I
Technische SpezifikationenAnhang TS
Abschnitt 3
Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG
Bauleistungen1
Verpflichtung zur Anwendung der b-Paragraphen1a
Grundsätze der Vergabe2
Schutz der Vertraulichkeit2b
Arten der Vergabe3
Arten der Vergabe3b
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen4
Leistungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag5
Rahmenvereinbarung5b
Angebotsverfahren6
Mitwirkung von Sachverständigen7
Teilnehmer am Wettbewerb8
Teilnehmer am Wettbewerb8b
Beschreibung der Leistung9
Beschreibung der Leistung9b
Vergabeunterlagen10
Vergabeunterlagen10b
Ausführungsfristen11
Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen12
Verjährung der Mängelansprüche13
Sicherheitsleistung14
Änderung der Vergütung15
Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung16
Anforderungen an Teilnahmeanträge16b
Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen17
Aufruf zum Wettbewerb17b
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist18
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist18b
Zuschlags- und Bindefrist19
Kosten20
Form und Inhalt der Angebote21
Form der Angebote21b
Eröffnungstermin22
Prüfung der Angebote23
Aufklärung des Angebotsinhalts24
Wertung der Angebote25
Wertung der Angebote25b
Aufhebung der Ausschreibung26
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote27
Mitteilungspflichten27b
Zuschlag28
Bekanntmachung der Auftragserteilung28b
Vertragsurkunde29
Vergabevermerk30
Nachprüfungsstellen31
Nachprüfungsbehörden31b
Baukonzessionen32
Baukonzessionen32b
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten33b
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang I
Technische SpezifikationenAnhang TS
Abschnitt 4
Vergabebestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG (VOB/A-SKR)
Bauleistungen, Geltungsbereich1 SKR
Diskriminierungsverbot, Schutz der Vertraulichkeit2 SKR
Arten der Vergabe3 SKR
Rahmenvereinbarung4 SKR
Teilnehmer am Wettbewerb5 SKR
Beschreibung der Leistung6 SKR
Vergabeunterlagen7 SKR
Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote8 SKR
Aufruf zum Wettbewerb9 SKR
Angebotsfrist, Bewerbungsfrist10 SKR
Wertung der Angebote11 SKR
Mitteilungspflichten12 SKR
Bekanntmachung der Auftragserteilung13 SKR
Aufbewahrungs- und Berichtspflichten14 SKR
Vergabekammer15 SKR
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werdenAnhang I
Technische SpezifikationenAnhang TS
Anlage
Hinweise für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Ausgabe 2006Anlage 1

(1) Red. Anm.:

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2334) ist nach ihrem Artikel 2 Absatz 1 am 1. November 2006 in Kraft getreten.

(1) Red. Anm.:

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2334) ist nach ihrem Artikel 2 Absatz 1 am 1. November 2006 in Kraft getreten.

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.