§ 3 ArchivNGO NRW - Nutzungsarten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen - ArchivNGO NRW)
- Amtliche Abkürzung
- ArchivNGO NRW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 221
(1) Die Nutzung erfolgt grundsätzlich durch die persönliche Einsichtnahme im verwahrenden Archiv.
(2) Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen kann auf Antrag abweichend von Absatz 1 unter fachlichen Gesichtspunkten folgende Nutzungsarten zulassen:
- 1.
schriftliche oder elektronische Anfragen,
- 2.
Anforderung von Vervielfältigungen von Archivgut,
- 3.
Versendung von Archivgut zur Einsichtnahme an einem anderen Ort,
- 4.
Ausleihe von Archivgut zu Ausstellungszwecken und
- 5.
Zugriff auf digitale Archivalien über Rechnernetzwerke.