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§ 3 ArchivNGO NRW - Nutzungsarten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen - ArchivNGO NRW)
Amtliche Abkürzung
ArchivNGO NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
221

(1) Die Nutzung erfolgt grundsätzlich durch die persönliche Einsichtnahme im verwahrenden Archiv.

(2) Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen kann auf Antrag abweichend von Absatz 1 unter fachlichen Gesichtspunkten folgende Nutzungsarten zulassen:

  1. 1.

    schriftliche oder elektronische Anfragen,

  2. 2.

    Anforderung von Vervielfältigungen von Archivgut,

  3. 3.

    Versendung von Archivgut zur Einsichtnahme an einem anderen Ort,

  4. 4.

    Ausleihe von Archivgut zu Ausstellungszwecken und

  5. 5.

    Zugriff auf digitale Archivalien über Rechnernetzwerke.