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§ 8 ArchivNGO NRW - Schriftliche Auskünfte

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen - ArchivNGO NRW)
Amtliche Abkürzung
ArchivNGO NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
221

(1) Bei schriftlichen oder elektronischen Anfragen sind Zweck und Gegenstand der Anfrage genau anzugeben.

(2) Die schriftlichen oder elektronischen Auskünfte des Landesarchivs beschränken sich in der Regel auf Hinweise auf einschlägige Findmittel und Bestände.

(3) Ein Anspruch auf Auskünfte, die eine beträchtliche Arbeitszeit erfordern, oder auf Beantwortung von wiederholten Anfragen besteht nicht.