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§ 17 EigBG - Rechnungswesen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG)
Amtliche Abkürzung
EigBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.24

Alle Zweige des Rechnungswesens des Eigenbetriebes (Wirtschaftsplan, Buchführung, Kostenrechnung, Jahresabschluss, Lagebericht) sollen zusammengefasst verwaltet und, wenn die Betriebsleitung aus mehreren Personen besteht, dem Geschäftskreis eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin zugeteilt werden.