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  • ab 01.12.2021 (aktuelle Fassung)

§ 196 TKG - Jahresbericht

Bibliographie

Titel
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Amtliche Abkürzung
TKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
900-17

1Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, einschließlich der wesentlichen Marktdaten, ihrer Entscheidungen sowie ihrer eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen. 2In dem Jahresbericht berichtet die Bundesnetzagentur auch über ihre zukünftigen Vorhaben.