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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Art. 6 4. FBG - Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Brücken in die Zukunft"

Bibliographie

Titel
Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Redaktionelle Abkürzung
4. FBG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
50-28A

Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Brücken in die Zukunft" vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 656), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

    "Die konkrete Mittelverwendung des Fonds richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, und den hierzu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen sowie dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 656, 657), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung."

  2. 2.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

      "2.
      Zuführungen nach § 29 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2021 (SächsGVBl. S. 487), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,".

    2. b)

      In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter "Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782)" durch die Wörter "Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)" ersetzt.

  3. 3.

    § 7 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2025" durch die Angabe "31. Dezember 2027" ersetzt.

    2. b)

      In den Sätzen 2 und 3 wird jeweils die Angabe "2026" durch die Angabe "2028" ersetzt.