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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen

Bibliographie

Titel
Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Redaktionelle Abkürzung
4. FBG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
50-28A

Vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743)

Der Sächsische Landtag hat am 20. Dezember 2022 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Gesetz über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2023 und 2024
(Finanzausgleichsmassengesetz 2023/2024 - FAMG 2023/2024)
1
Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes2
Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet"4
Änderung des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes5
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Brücken in die Zukunft"6
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Vorsorgefonds"7
Bekanntmachungserlaubnis8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten9