Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Bibliographie
- Titel
- Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
- Redaktionelle Abkürzung
- 4. FBG,SN
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 50-28A
Vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743)
Der Sächsische Landtag hat am 20. Dezember 2022 das folgende Gesetz beschlossen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Artikel |
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Gesetz über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2023 und 2024 (Finanzausgleichsmassengesetz 2023/2024 - FAMG 2023/2024) | 1 |
Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes | 2 |
Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches | 3 |
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet" | 4 |
Änderung des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes | 5 |
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Brücken in die Zukunft" | 6 |
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Vorsorgefonds" | 7 |
Bekanntmachungserlaubnis | 8 |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 9 |