Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
(Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016)
Amtliche Abkürzung
HG 2015/2016
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-20-F

Vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 511) 

Außer Kraft am 1. Januar 2019 durch Artikel 18 Absatz 4 Nummer 4 des Gesetzes vom 24. Mai 2019 (GVBl S. 266) (1)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Feststellung des Haushaltsplans1
Kreditermächtigungen2
Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung5
Bewirtschaftung der Personalausgaben, Stellenbesetzung6
Sperre frei werdender Stellen bis 19976a
Sperre frei werdender Stellen ab 20156b
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen6c
Ersatzstellen bei Altersteilzeit, begrenzter Dienstfähigkeit und bei Arbeitszeitmodellen6d
Sperre frei werdender Stellen im Rahmen der Verlängerung der Arbeitszeit und der Unterrichtspflichtzeit6e
Verlängerung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer6f
Besetzung von Stellen für Arbeitnehmer6g
Besetzung von Stellen bei Familienpflegezeit6h
Weitere Stellenhebungen im Rahmen des Neuen Dienstrechts6i
Übertragung von Ausgaben7
Sonstige Ermächtigungen und Regelungen8
Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes9
Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes10
Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes11
Änderung des Leistungslaufbahngesetzes12
Änderung des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern13
Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes14
Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes15
Durchführungsbestimmungen16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten17
Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2015 und 2016Anlage 1
Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2015/2016 (DBestHG 2015/2016)Anlage 2