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§ 4a HGO - Zusätzliche Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern

Bibliographie

Titel
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Amtliche Abkürzung
HGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
331-1

Kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern erfüllen neben den Aufgaben nach § 2 zusätzlich die ihnen durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben.