§ 26a LAbgG - Ausübung des Mandats
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
- Amtliche Abkürzung
- LAbgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 1101-3
Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.