Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
(LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Amtliche Abkürzung
LAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1101-3

Vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 10. März 2022 (GVBl. S. 106)

Übersicht§§
Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus1
Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln2 - 5a
Dritter Teil
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung6 - 26a
Erster Abschnitt
Leistungen an Abgeordnete6 - 9
Zweiter Abschnitt
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus10 - 18
Dritter Abschnitt
Kranken- und Unfallversicherung, Unterstützungen19 - 20
Vierter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften22 - 26a
Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus und in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes27 - 34b
Erster Abschnitt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat27 - 34a
Zweiter Abschnitt
Vereinbarkeit von Amt und Mandat34b
Fünfter Teil
Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften35 - 41

Artikel 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG) vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674)