§ 27 LAbgG - Unvereinbare Ämter
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
- Amtliche Abkürzung
- LAbgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 1101-3
Der Kreis der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, deren Amt oder Dienst mit dem Mandat unvereinbar ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes.