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  • ab 01.10.2019 (außer Kraft)

§ 112 GO - Veröffentlichung im Internet

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags - 7. Wahlperiode
Amtliche Abkürzung
GO,SN
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
110-V19.2

Vorlagen und Protokolle öffentlicher Sitzungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften barrierefrei in elektronischen Medien des Landtags (z. B. Internetauftritt) veröffentlicht. Dies gilt nicht für Vorlagen, deren Inhalte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht oder nur teilweise veröffentlicht werden dürfen, und für Protokolle öffentlicher Befragungen von Zeuginnen oder Zeugen in Untersuchungsausschüssen vor Erstattung des öffentlichen Berichts.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Ordnung vom 1. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1202)