§ 112 GO - Veröffentlichung im Internet
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags - 7. Wahlperiode
- Amtliche Abkürzung
- GO,SN
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 110-V19.2
Vorlagen und Protokolle öffentlicher Sitzungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften barrierefrei in elektronischen Medien des Landtags (z. B. Internetauftritt) veröffentlicht. Dies gilt nicht für Vorlagen, deren Inhalte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht oder nur teilweise veröffentlicht werden dürfen, und für Protokolle öffentlicher Befragungen von Zeuginnen oder Zeugen in Untersuchungsausschüssen vor Erstattung des öffentlichen Berichts.
Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Ordnung vom 1. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1202)