§ 14 HG 2012/2013
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Haushaltsgesetz 2012/2013 - HG 2012/2013 -).
- Amtliche Abkürzung
- HG 2012/2013
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 633.25
Soweit im Haushaltsplan ein Leasinggeschäft veranschlagt ist, das Dienstkraftfahrzeug jedoch aufgrund des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wirtschaftlicher durch einen Kauf beschafft werden kann, dürfen die Mehrausgaben mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen auch geleistet werden, wenn die Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt nicht vorliegen.