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§ 11 BbgMFG - Mittelstandsbericht

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung des Mittelstandes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz - BbgMFG)
Amtliche Abkürzung
BbgMFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
70-1

Das zuständige Mitglied der Landesregierung berichtet dem Landtag einmal in der Legislaturperiode und dem Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie vor der Haushaltsberatung über den Stand der Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe. Der Bericht soll auch die Ergebnisse der eingeleiteten und durchgeführten Förderungsmaßnahmen und deren Auswirkungen darstellen.