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Anlage 1 UIGGebV - Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs. 1)

Bibliographie

Titel
Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung - UIGGebV)
Amtliche Abkürzung
UIGGebV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-24-1

A. Gebühren

Nr.GebührentatbestandGebührenbetrag in Euro
1.Auskünfte
1.1-mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikatengebührenfrei
1.2-Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Duplikatenbis 250
1.3-Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher und privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen
Auslagen werden mit Ausnahme der Nr. 1.1 zusätzlich erhoben.
bis 500
2.Herausgabe
2.1-Herausgabe von Duplikatenbis 125
2.2-Herausgabe von Duplikaten im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen
Auslagen werden zusätzlich erhoben.
bis 500
3.Einsichtnahme vor Ort
einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten
gebührenfrei
4.Vorkehrungen nach § 7 Abs. 2 des Umweltinformationsgesetzesgebührenfrei
5.Unterrichtung der Öffentlichkeit nach den §§ 10 und 11 des Umweltinformationsgesetzesgebührenfrei

B. Auslagen

Nr.AuslagentatbestandAuslagenbetrag in Euro
1.Herstellung von Duplikaten
1.1-je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen0,10
1.2-je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen0,15
1.3-Reproduktion von verfilmten Akten je Seite0,25
2.Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopienin voller Höhe
3.Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderungin voller Höhe