Anlage 1 UIGGebVGebührenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- UIGGebV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-24-1
Gebührenverzeichnis
Nummer | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag in Deutscher Mark |
---|---|---|
1. | mündliche und einfache schriftliche Auskünfte | gebührenfrei |
2. | Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft | 50 - 1.000 |
3. | Zurverfügungstellung von Akten oder sonstigen Informationsträgern | |
3.1 | - in einfachen Fällen | 20 - 200 |
3.2 | - bei umfangreichen Maßnahmen zur Zusammenstellung der Unterlagen | 200 - 2.000 |
3.3 | - im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher und privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen | 2.000 - 10.000 |