Anlage 8 LWO - Anlage 8
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
- Amtliche Abkürzung
- LWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 111-1-1-I
Zutreffendes bitte ankreuzen [X] oder in Druckschrift ausfüllen | |||||||||
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Datum | |||||||||
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE AUFSTELLUNG DES STIMMKREISBEWERBERS/DER STIMMKREISBEWERBERIN | |||||||||
für die Wahl zum ________ Landtag | |||||||||
1. | Niederschrift über die | ||||||||
[_] | Mitgliederversammlung (Mitgliederversammlung zur Wahl eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Stimmkreis zum Landtag stimmberechtigten Mitglieder.) | ||||||||
[_] | besondere Vertreterversammlung (Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 des Landeswahlgesetzes für die Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin gewählt worden sind.) | ||||||||
[_] | allgemeine Vertreterversammlung (Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe allgemein für bevorstehende Wahlen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 4 des Landeswahlgesetzes bestellte Versammlung.) | ||||||||
zur Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin der | |||||||||
Partei oder Wählergruppe | Kurzbezeichnung | ||||||||
für den Stimmkreis (Nr. und Name) | |||||||||
2. | Das vertretungsberechtigte Organ der _____________________ (Partei oder Wählergruppe) | ||||||||
hat am (1)__________ (Datum) durch ___________________ (Form der Einladung) | |||||||||
[_] | eine Mitgliederversammlung der Partei oder Wählergruppe im Stimmkreis | ||||||||
[_] | die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung | ||||||||
[_] | die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung | ||||||||
Datum | Uhrzeit | ||||||||
auf den | |||||||||
Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort | |||||||||
nach | |||||||||
zum Zweck der Aufstellung eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin einberufen. | |||||||||
3. | Erschienen waren ____________ (Zahl) (2)stimmberechtigte Teilnehmer, deren Vor- und Familiennamen sowie Anschriften aus einer Anwesenheitsliste (3) hervorgehen, die dieser Niederschrift beigelegt wird. | ||||||||
Die Versammlung wurde geleitet von | |||||||||
Vor- und Familienname | |||||||||
Die Versammlung bestellte zum Schriftführer/zur Schriftführerin | |||||||||
Vor- und Familienname | |||||||||
4. | Der Versammlungsleiter stellte fest, | ||||||||
4.1 | [_] | dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im Stimmkreis | |||||||
[_] | in der Zeit vom ____________ bis ____________ | ||||||||
[_] | für die besondere Vertreterversammlung | ||||||||
[_] | für die allgemeine Vertreterversammlung | ||||||||
gewählt worden sind, | |||||||||
4.2 | [_] | dass die parteiinterne Ladungsfrist von ________ | |||||||
[_] | dass die gesetzliche Ladungsfrist nach Art. 26 Abs. 4 Satz 2 LWG(1) | ||||||||
eingehalten worden ist; die letzte Zustellung der Einladung an die Versammlungsteilnehmer erfolgte am ___________ (Datum), | |||||||||
4.3 | [_] | dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist, | |||||||
[_] | dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Stimmrecht eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, der/die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird, | ||||||||
4.4 | [_] | dass nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe | |||||||
[_] | dass nach den allgemeinen für Wahlen der Partei oder Wählergruppe geltenden Bestimmungen | ||||||||
[_] | dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss | ||||||||
als Bewerber/Bewerberin gewählt ist, wer (4)__________ | |||||||||
[_] | dass über das Verfahren für die Wahl eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin keine besonderen Regelungen bestehen; als Stimmkreisbewerber/Stimmkreisbewerberin somit gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, | ||||||||
4.5 | dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin auf dem Stimmzettel unbeobachtet den Namen des/der von ihm/ihr bevorzugten Bewerbers/Bewerberin zu vermerken hat, | ||||||||
4.6 | dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war, | ||||||||
4.7 | dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. | ||||||||
5. | Als Bewerber wurden vorgeschlagen: | ||||||||
Familiennamen. Vornamen, Anschriften | |||||||||
1. | |||||||||
2. | |||||||||
3. | |||||||||
4. | |||||||||
Für die Wahl wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder/Jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin erhielt einen Stimmzettel. Die Wahlteilnehmer vermerkten den Namen des/der von ihnen gewünschten Bewerbers/Bewerberin auf dem Stimmzettel und gaben diesen verdeckt ab. | |||||||||
Nach Schluss der Stimmabgabe wurde das Wahlergebnis festgestellt und verkündet. | |||||||||
Es erhielten: | |||||||||
Familiennamen. Vornamen, Anschriften | |||||||||
1. | Stimmen | ||||||||
2. | Stimmen | ||||||||
3. | Stimmen | ||||||||
4. | Stimmen | ||||||||
Stimmenthaltungen | Stimmen | ||||||||
Ungültige Stimmen | |||||||||
zusammen | Stimmen | ||||||||
Hiernach erhielten | |||||||||
Familienname, Vorname des/der erfolgreichen Bewerbers/Bewerberin | |||||||||
[_] | _____________________ | ||||||||
[_] | keiner der Vorgeschlagenen | ||||||||
die erforderliche Stimmenmehrheit. | |||||||||
In einer Stichwahl(5)wurde zwischen folgenden Bewerbern | |||||||||
Familienname und Vornamen der Bewerber | |||||||||
1. | |||||||||
2. | |||||||||
in der gleichen Weise wie beim 1. Wahlgang abgestimmt. | |||||||||
Dabei erhielten: | |||||||||
Familienname und Vornamen der Bewerber | |||||||||
1. | Stimmen | ||||||||
2. | Stimmen | ||||||||
Stimmenthaltungen | Stimmen | ||||||||
Ungültige Stimmen | |||||||||
zusammen | Stimmen | ||||||||
Hiernach | |||||||||
[_] | ist als Bewerber/Bewerberin gewählt __________ | ||||||||
[_] | erhielt keiner der Vorgeschlagenen die erforderliche Stimmenmehrheit, da sich Stimmengleichheit ergab; es musste das Los entscheiden. Nach diesem Entscheid ist der Bewerber/die Bewerberin | ||||||||
______________________ (Familienname, Vorname) gewählt. | |||||||||
6. | Einwendungen gegen das Wahlergebnis | ||||||||
[_] | wurden nicht erhoben. | ||||||||
[_] | wurden erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden erläuternde Niederschriften gefertigt, die als Anlage(n) Nr. ___________ bis Nr. ___________ beigefügt sind. | ||||||||
Die Versammlung beauftragte den Leiter/die Leiterin der Versammlung und zwei weitere Teilnehmer (6) der Versammlung | |||||||||
Vor- und Familiennamen von zwei Teilnehmern | |||||||||
gegenüber dem Wahlkreisleiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 LWG beachtet worden sind. | |||||||||
Der Leiter/Die Leiterin der Versammlung | Der Schriftführer/Die Schriftführerin | ||||||||
Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift | Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift |
Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.
Mindestens 3 Teilnehmer.
Die Führung einer solchen Anwesenheitsliste wird empfohlen.
Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.
Wahlverfahren (z.B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
Wenn nach dem Wahlverfahren vorgesehen.
Bewerber/Bewerberinnen sollen nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung herangezogen werden. Die von der Versammlung bestimmten Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.