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  • ab 01.03.2003 (aktuelle Fassung)

Anlage 8 LWO - Anlage 8
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
111-1-1-I
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Datum
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE AUFSTELLUNG DES STIMMKREISBEWERBERS/DER STIMMKREISBEWERBERIN
für die Wahl zum ________ Landtag
1.Niederschrift über die
[_]Mitgliederversammlung
(Mitgliederversammlung zur Wahl eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Stimmkreis zum Landtag stimmberechtigten Mitglieder.)
[_]besondere Vertreterversammlung
(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 des Landeswahlgesetzes für die Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin gewählt worden sind.)
[_]allgemeine Vertreterversammlung
(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe allgemein für bevorstehende Wahlen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 4 des Landeswahlgesetzes bestellte Versammlung.)
zur Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin der
Partei oder WählergruppeKurzbezeichnung
für den Stimmkreis (Nr. und Name)
2.Das vertretungsberechtigte Organ der _____________________ (Partei oder Wählergruppe)
hat am (1)__________ (Datum) durch ___________________ (Form der Einladung)
[_]eine Mitgliederversammlung der Partei oder Wählergruppe im Stimmkreis
[_]die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung
[_]die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung
DatumUhrzeit
auf den
Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort
nach
zum Zweck der Aufstellung eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin einberufen.
3.Erschienen waren ____________ (Zahl) (2)stimmberechtigte Teilnehmer, deren Vor- und Familiennamen sowie Anschriften aus einer Anwesenheitsliste (3) hervorgehen, die dieser Niederschrift beigelegt wird.
Die Versammlung wurde geleitet von
Vor- und Familienname
Die Versammlung bestellte zum Schriftführer/zur Schriftführerin
Vor- und Familienname
4.Der Versammlungsleiter stellte fest,
4.1 [_]dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im Stimmkreis
[_]in der Zeit vom ____________ bis ____________
[_]für die besondere Vertreterversammlung
[_]für die allgemeine Vertreterversammlung
gewählt worden sind,
4.2[_]dass die parteiinterne Ladungsfrist von ________
[_]dass die gesetzliche Ladungsfrist nach Art. 26 Abs. 4 Satz 2 LWG(1)
eingehalten worden ist; die letzte Zustellung der Einladung an die Versammlungsteilnehmer erfolgte am ___________ (Datum),
4.3[_]dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist,
[_]dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Stimmrecht eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, der/die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird,
4.4 [_]dass nach der Satzung der Partei oder Wählergruppe
[_]dass nach den allgemeinen für Wahlen der Partei oder Wählergruppe geltenden Bestimmungen
[_]dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss
als Bewerber/Bewerberin gewählt ist, wer (4)__________
[_]dass über das Verfahren für die Wahl eines Stimmkreisbewerbers/einer Stimmkreisbewerberin keine besonderen Regelungen bestehen; als Stimmkreisbewerber/Stimmkreisbewerberin somit gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält,
4.5 dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin auf dem Stimmzettel unbeobachtet den Namen des/der von ihm/ihr bevorzugten Bewerbers/Bewerberin zu vermerken hat,
4.6 dass jeder/jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war,
4.7 dass die Bewerber/Bewerberinnen Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen.
5.Als Bewerber wurden vorgeschlagen:
Familiennamen. Vornamen, Anschriften
1.
2.
3.
4.
Für die Wahl wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder/Jede stimmberechtigte Teilnehmer/Teilnehmerin erhielt einen Stimmzettel. Die Wahlteilnehmer vermerkten den Namen des/der von ihnen gewünschten Bewerbers/Bewerberin auf dem Stimmzettel und gaben diesen verdeckt ab.
Nach Schluss der Stimmabgabe wurde das Wahlergebnis festgestellt und verkündet.
Es erhielten:
Familiennamen. Vornamen, Anschriften
1.Stimmen
2.Stimmen
3.Stimmen
4.Stimmen
StimmenthaltungenStimmen
Ungültige Stimmen
zusammenStimmen
Hiernach erhielten
Familienname, Vorname des/der erfolgreichen Bewerbers/Bewerberin
[_]_____________________
[_]keiner der Vorgeschlagenen
die erforderliche Stimmenmehrheit.
In einer Stichwahl(5)wurde zwischen folgenden Bewerbern
Familienname und Vornamen der Bewerber
1.
2.
in der gleichen Weise wie beim 1. Wahlgang abgestimmt.
Dabei erhielten:
Familienname und Vornamen der Bewerber
1.Stimmen
2.Stimmen
StimmenthaltungenStimmen
Ungültige Stimmen
zusammenStimmen
Hiernach
[_]ist als Bewerber/Bewerberin gewählt __________
[_]erhielt keiner der Vorgeschlagenen die erforderliche Stimmenmehrheit, da sich Stimmengleichheit ergab; es musste das Los entscheiden. Nach diesem Entscheid ist der Bewerber/die Bewerberin
______________________ (Familienname, Vorname) gewählt.
6.Einwendungen gegen das Wahlergebnis
[_]wurden nicht erhoben.
[_]wurden erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden erläuternde Niederschriften gefertigt, die als Anlage(n) Nr. ___________ bis Nr. ___________ beigefügt sind.
Die Versammlung beauftragte den Leiter/die Leiterin der Versammlung und zwei weitere Teilnehmer (6) der Versammlung
Vor- und Familiennamen von zwei Teilnehmern
gegenüber dem Wahlkreisleiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 LWG beachtet worden sind.
Der Leiter/Die Leiterin der VersammlungDer Schriftführer/Die Schriftführerin
Vor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und UnterschriftVor- und Familienname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin in Druckschrift und Unterschrift

(1) Amtl. Anm.:

Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.

(2) Amtl. Anm.:

Mindestens 3 Teilnehmer.

(3) Amtl. Anm.:

Die Führung einer solchen Anwesenheitsliste wird empfohlen.

(1) Amtl. Anm.:

Ladungsfrist mindestens drei Tage von dem auf die Zustellung oder öffentliche Ankündigung folgenden Tag an gerechnet, soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind.

(4) Amtl. Anm.:

Wahlverfahren (z.B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.

(5) Amtl. Anm.:

Wenn nach dem Wahlverfahren vorgesehen.

(6) Amtl. Anm.:

Bewerber/Bewerberinnen sollen nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung herangezogen werden. Die von der Versammlung bestimmten Teilnehmer und der/die Leiter(in) der Versammlung dürfen nicht personenidentisch sein.