Anlage 4 LWO - Anlage 4
(zu § 31 Abs. 1)
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
- Amtliche Abkürzung
- LWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 111-1-1-I
An den | Datum | ||||||||||
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Wahlkreisleiter | |||||||||||
Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen | [X] | ||||||||||
WAHLKREISVORSCHLAG FÜR DEN WAHLKREIS ________________________ | |||||||||||
für die Landtagswahl am _____________________ | |||||||||||
Name und Anschrift der | [_] Partei | [_] Wählergruppe | |||||||||
Kurzbezeichnung | |||||||||||
Dem Wahlkreisvorschlag sind Anlagen beigefügt und zwar | |||||||||||
1. | eine weitere Ausfertigung des Wahlkreisvorschlags | ||||||||||
2. | _______ Niederschriften über die Versammlungen in den Stimmkreisen (Art. 28 LWG) und im Wahlkreis (Art. 29 LWG) mit den Versicherungen an Eides statt nach Art. 28 Abs. 5 Satz 2 und Art. 29 Abs. 5 LWG | ||||||||||
3. | _______ Zustimmungserklärungen der Bewerber | ||||||||||
4. | _______ Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der Bewerber (1) | ||||||||||
5. | _______ Formblätter für eine Unterstützungsunterschrift einschl. der gemeindlichen Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner (2) | ||||||||||
6. | ein Nachweis, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. (3) | ||||||||||
Nach Art. 26 bis 30 LWO werden als Bewerber vorgeschlagen: | |||||||||||
Lfd. Nr. | Stimmkreis (nur bei Stimmkreisbewerbern) | Familienname, Vorname | Geburtsdatum, Geburtsort | Beruf oder Stand | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnr. - PLZ, Wohnort | ||||||
Nr. | Name | ||||||||||
usw. | |||||||||||
Beauftragter/Beauftragte für den Wahlkreisvorschlag: | |||||||||||
Familienname, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail | Unterschrift | ||||||||||
Stellvertretender Beauftragter/Stellvertretende Beauftragte: | |||||||||||
Familienname, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail | Unterschrift | ||||||||||
Persönliche Unterschrift | |||||||||||
[_] | von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbands der Partei (3). | ||||||||||
[_] | des Vorstands der Wählergruppe. | ||||||||||
Unterschrift | Unterschrift | Unterschrift | |||||||||
Funktion | Funktion | Funktion | |||||||||
Unterschrift | Unterschrift | Unterschrift | |||||||||
Funktion | Funktion | Funktion |
Auf die Bescheinigung der Wählbarkeit kann bei Bewerbern verzichtet werden, die bei der Erreichung des Wahlkreisvorschlags dem Landtag angehören.
Bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen, die bei der letzten Landtagswahl im gesamten Wahlgebiet nicht mindestens 1,25 vom Hundert der abgegeben gültigen Stimmen erhalten haben, Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu leisten. Das Stimmrecht muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Erreichung des Wahlkreisvorschlags nachzuweisen.
Wahlkreisvorschläge politischer Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Wahlkreisvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstands genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.
Wahlkreisvorschläge politischer Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Wahlkreisvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstands genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsgfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.